BERLIN (kobinet) Die Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen (KBB) begrüßt den unter TOP 1 der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) am 25. Oktober gefassten Beschluss zur Inklusion der Menschen mit Behinderungen. Anlässlich der Jahreskonferenz der MPK in Leipzig (24. und 25. Oktober 2024) haben sich die Mitglieder der KBB und Vertreter der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen auf Einladung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer mit den Spitzenvertretern der Länder über inklusionspolitische Themen ausgetauscht. Auf der Tagesordnung stand dabei insbesondere die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Bildung, Arbeit, Fachkräfte, Wohnen und Gesundheit.
Eine zum Abschluss übergebene „Leipziger Erklärung“ der KBB formulierte dringende Handlungsbedarfe. Diese wurden sodann von der MPK mit dem genannten Beschluss aufgegriffen.
Mit dem Einsatz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder für die Förderung einer selbstbestimmten, gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen unter Einbeziehung dieser Menschen selbst und der Beachtung des individuellen Wunsch- und Wahlrechts werden Impulse auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft erwartet. Im Rahmen der Fachministerkonferenzen sollen nun weitere politikfeldbezogene Erfordernisse besprochen werden. Diese Vereinbarung sei „ein ermutigendes Zeichen für die Bedeutung von Inklusion auch auf Landesebene“, so Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Die Forderung der MPK nach einem uneingeschränkten Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung greift ein bereits mehrfach von der KBB formuliertes Erfordernis auf.