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Barrierefreiheit kommt bei Modernisierung des Baugesetzbuches sehr knapp

Rollstuhl auf dem eine Person sitzt
Auch mit Rollstuhl nirgendwo behindert
Foto: tododisca In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung hat sich eine Modernisierung des Baugesetzbuches vorgenommen und einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ (20/13091) vorgelegt. Nach der ersten Lesung überwies der Bundestag die Vorlage am Donnerstag, dem 10. Oktober 2024, zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Angesichts der Tatsache, dass barrierefreie Wohnungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt sehr rar oder einfach nicht zu finden sind, wäre das ja eine gute Möglichkeit, zum Bau von barrierefreien Wohnungen klare Regelungen zu treffen. Aber weit gefehlt.

Im Gesetzentwurf kommt das Wort „Barrierefreiheit“ auf 130 Seiten Gesetzentwurf nur an einer Stelle vor. Dort heißt es: „Nachhaltige Mobilität muss dabei zum einen ökologisch effektiv durch Klimaneutralität sein (z.B. Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, erneuerbare und alternative Kraftstoffe), Attraktivität des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) sowie Multimodalität im Personenverkehr und zum anderen ökonomisch effizient sein, insbesondere in Bezug auf die Resilienz der Verkehrsinfrastruktur mittels Anpassungsmaßnahmen an Wetterextreme und den Klimawandel sowie sozial ausgewogen, insbesondere hinsichtlich Maßnahmen zur Barrierefreiheit. In diesem Zusammenhang sind nicht zuletzt Konzepte relevant, mit denen die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung durch verkehrliche Maßnahmen verändern und verbessern will.“

In dem  Zusammenhang verweist Diana Dömmen darauf, dass in der Aussprache nicht ein Redner das Wort „Barrierefreiheit“ in seiner Rede erwähnt hat. Dabei ist es wichtig, Aufzüge in Mietshäuser und Büroräume einzubauen. Zur Erleichterung der Baubranche wurde das jedoch durch Niedersachsen und Hamburg ausgehebelt.

Mit der Gesetzesnovelle wird eine bauplanungsrechtliche Generalklausel eingeführt. Prozesse sollen schneller werden, weil die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen sollen. Auch der Umweltbericht soll künftig kürzer ausfallen und veraltete Bebauungspläne schneller aktualisiert werden. Ebenfalls soll  das Bauleitplanverfahren weiter digitalisiert werden. Das alles soll Zeit und Kosten sparen. Von der Novelle werden sowohl kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, bauwillige Private und Investoren und Bürger profitieren. Beim modernen Bauen soll zudem die Anpassung an die Folgen des Klimawandels noch stärker mitgedacht werden.

Bleibt lediglich eine Frage: An welcher Stelle wird dann der Bau barrierefreier Wohnungen stehen ?