Düsseldorf (kobinet) Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die vier bestehenden PRIMUS-Schulen, die derzeit in einem Schulversuch das gemeinsame Lernen von Klasse 1 bis 10 erproben, schulrechtlich absichern und ihren Bestand ermöglichen. Das ist nach Ansicht der Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann zwar erfreulich, aber lange nicht ausreichend – und ein Bruch des Koalitionsversprechens, wie sie in einem aktuellen Beitrag auf bildungsklick schreibt.
„Der Entwurf des 17. Schulrechtsänderungsgesetzes (17. SchRÄG) mit dem Titel ‚Gesetz zur Sicherung von umfassenden Bildungsangeboten und zur Stärkung der Qualität von Schule‘ sieht vor, die bisher im Schulversuch laufenden PRIMUS-Schulen zu verstetigen. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung und muss danach vom Landtag verabschiedet werden. Die Koalitionsvereinbarung stellt dagegen neue PRIMUS-Schulen in Aussicht, wenn sie regional abgestimmt sind“, schreibt Dr. Brigitte Schumann.
Link zum vollständigen Beitrag von Dr. Brigitte Schumann auf bildungsklick
ergänzend sei darauf hingewiesen, dass diese Thematik ausführlich von Frau Dr Schumann und mir im neuen Buch https://shop.kohlhammer.de/von-behinderung-befreit-45064.html#147=19 behandelt wird
erproben .., , versuchen …, – dieses Stadium hatten wir schon seit 50 Jahren und es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass gemeinsamer Unterricht funktioniert.
Das ist ein typisches Probem im föderalen System – LErnen von anderen Bundesländern, geht nicht. Jeder will es selbst „besser“ machen und so verrennen sich viele in langen „Studien“ …..