STUTTGART (kobinet) Die Empfehlung aus dem Staatsministerium, die Einführung eines Gleichbehandlungsgesetzes in Baden-Württemberg fallen zu lassen, wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg scharf kritisiert. Anders als es die kommunalen Spitzenverbände einschätzten, schüre dieses Gesetz nicht das Misstrauen in die Institutionen. Im Gegenteil: Es gewähre den Menschen Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung. In der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklung sei das Stoppen des Gleichbehandlungsgesetzes ein fatales Signal für unsere Demokratie, das den Rechtsruck weiter befeuere, so der Verband.
„Es geht bei diesem Gesetz nicht darum, Behörden oder Polizei einem Generalverdacht zu unterstellen. Menschen, die von ungerechtfertigter Benachteiligung und Diskriminierung betroffen sind, müssen eine Möglichkeit erhalten, sich davor zu schützen, auch mit rechtlichen Mitteln. Die im Gesetz vorgesehenen Ombudsstellen sind explizit dafür vorgesehen, eine gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anzustreben. Von der Gefahr einer sofortigen Klagewelle kann hierbei nicht gesprochen werden“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Es gehe um die Wahrung unserer demokratischen Grundrechte und die Anerkennung von Vielfalt in unserer Gesellschaft. „Schon alleine deshalb dürfen wir nicht zulassen, dass Diskriminierungsfälle bagatellisiert und Menschen in ihren Grundrechten beschnitten werden“, so Hartmann weiter. „Hierbei darf es absolut keine Rolle spielen, ob es sich um eine private, die Arbeit betreffende oder behördliche Diskriminierung handelt. Wenn wir vom Erhalt unserer Demokratie sprechen, dann erwarten wir nicht nur Lippenbekenntnisse, sondern eine klare Haltung, die sich in Taten und Gesetzeslagen widerspiegelt“, so Hartmann weiter.
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