BERLIN (kobinet) Frauen und Mädchen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sind häufig von Diskriminierung und sexuellen Übergriffen betroffen. Sie gelten gleichzeitig sie als „leichte Opfer“, weil man ihnen nicht immer gleich glaubt und ihre Aussagen besonders häufig in Zweifel gezogen werden. Auf der Suche nach Gerechtigkeit haben diese Frauen zusätzliche Hürden zu überwinden. In Berlin hat sich nun eine junge Frau mit sogenannter geistiger Behinderung erfolgreich dagegen gewehrt.
Nachdem ein Ermittlungsverfahren gegen ihren Gruppenleiter wegen sexueller Belästigung eingestellt worden war, stellte der Verfassungsgerichtshof Berlin fest, dass diese Einstellung verfassungswidrig war, verwies das Verfahren an das Kammergericht Berlin zurück und forderte es auf, der Beschwerdeführerin einen diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz zu sichern.
Die Einzelheiten zu diesem Verfahren sind auf dieser Seite des Verfassungsblog nachzulesen