BERLIN (kobinet) Erstmals haben acht Beauftragte der Bundesregierung einen gemeinsamen Bericht zu Diskriminierung in Deutschland vorgelegt. Schlussfolgernd daraus fordern sie die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes (AGG) zügig umzusetzen, um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen.
in der Zeit von 20221 bis2023 wurden mehr als 20.600 Fälle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet. Sie berichteten von Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder wegen der sexuellen Identität. Besonders häufig meldeten sich Betroffene, die rassistisch oder antisemitisch diskriminiert wurden. Die Zahl der Beratungsanfragen steigt kontinuierlich an. Doch längst werden nicht alle Fälle gemeldet. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher. In repräsentativen Untersuchungen berichten je nach Umfrage 16 bis 30 Prozent der Bevölkerung von Diskriminierungen. Die Beauftragten bemängeln ein unzureichendes Antidiskriminierungsgesetz und fordern die im Koalitionsvertrag angekündigte AGG-Reform von der Bundesregierung ein,
Die Beauftragten kritisieren den unzureichenden Schutz und fordern, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) endlich zu reformieren, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Die Beauftragten fordern zeitnah unter anderem diese zentralen Verbesserungen:
1. Menschen vor Diskriminierungen durch staatliche Stellen schützen
Derzeit sind Bürgerinnen und Bürger nicht überall vor Diskriminierung geschützt. Werden sie etwa auf Ämtern, bei der Polizei oder durch die Justiz benachteiligt, können sie sich mit dem AGG nicht dagegen wehren – anders als im Supermarkt oder Restaurant. Das wird der Vorbildfunktion des Staates nicht gerecht. Um auch hier einen effektiven Schutz für Betroffene zu gewährleisten, sollte der Anwendungsbereich des AGG auch staatliches Handeln umfassen.
2. Schutzlücken schließen – Rassismus und Antisemitismus entgegenwirken
Das AGG schützt zudem nicht, wenn Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden. Dadurch entstehen Schutzlücken und begünstigen rassistisch, antisemitisch und antiziganistisch motivierte Benachteiligungen. Um unter anderem israelbezogene antisemitische Diskriminierungen wirksamer bekämpfen zu können, sollte das Merkmal „Staatsangehörigkeit“ unter den Schutz des AGG fallen.
3. Barrieren abbauen und Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz vorbeugen
Die Beauftragten fordern die Bundesregierung auf, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Sie müssen endlich für alle Menschen zugänglich sein. Eine Chance, Barrieren zu überwinden, bietet dabei die Digitalisierung. Sie birgt jedoch auch neue Diskriminierungsrisiken. Besonders Menschen mit Behinderungen und ältere Personen benötigen Diskriminierungsschutz im digitalen Raum. Denn Algorithmen und KI-Systeme treffen in vielen Bereichen automatisierte Entscheidungen, die Diskriminierung begünstigen können. Ein modernes Antidiskriminierungsrecht muss deshalb auch vor den Risiken digitaler Diskriminierung schützen.