BERLIN (kobinet) Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) hat zum Entwurf für ein Pflegeassistenzgesetz Stellung genommen und erwartet vor allem, dass ein neues Gesetz die Ausbildung vor allem an realistische Zeitpläne knüpfen sollte.
So wird der Gesetzentwurf, wie VDAB-Geschäftsführer Thomas Knieling feststellt nicht vollständig dem Anspruch gerecht wird, die Ausbildung zur Pflegeassistenz in der Fläche zu fördern. Einerseits orientiert sich der Gesetzgeber nach seinen Worten zwar erfreulich eng an den Bedarfen der Versorgungspraxis und den berechtigten Interessen Ausbildungswilliger, wie einem niedrigschwelligen Zugang. Andererseits finden sich im Gesetzentwurf aber auch überdimensionierte Ausbildungshindernisse, wie überkomplexe Anrechnungshürden. Hier will der VDAB im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Nachbesserungen drängen.
Darüber hinaus hält die Bundesregierung an der Dauer der Ausbildung von 18 Monaten fest, obwohl diese nach Einschätzung des VDAB durchaus auch in 12 Monaten absolviert werden könnte. Eine qualitäts- und partizipationsorientierte Curriculumentwicklung, die tiefgreifende Organisationsentwicklungsprozesse mit sich bringt, benötigt zudem ausreichend Vorbereitungszeit. Nach den Worten von VDAB-Geschäftsführer Knieling regt der Verband daher weiterhin an, dass ein Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2028 verschoben wird.