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Landesregierung informiert Sozialausschuss über vierten Aktionsplan Inklusion

Wappen Bundesland Niedersachsen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

HANNOVER (kobinet) Nachdem die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung Anfang August den vierten Aktionsplan Inklusion beschlossen hatte, folgte folgt nun die Unterrichtung der Mitglieder des Sozialausschusses im Landtag. Der ressortübergreifende Plan beinhaltet 97 Maßnahmen, die bis spätestens 2027 umgesetzt sein sollen. Ziel dieses Aktionsplanes ist die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – überall und ohne fremde Hilfe.

An dem Arbeitsprozess waren Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt. „Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sowie Interessen- und Selbsthilfeverbände haben sich mit ihrem Wissen und vielen kreativen Ideen eingebracht“, so das Fazit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote. „Auch viele einzelne Personen mit und ohne Behinderungen haben sich auf beispielhafte Weise beteiligt und so den Prozess enorm bereichert. Ich möchte mich in den kommenden Jahren mit allen Kräften dafür einsetzen, dass die 97 Maßnahmen des Aktionsplans mit Leben gefüllt werden.“

Zu den im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen gehören unter anderem gemeinsame Aktionen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit I Bildung I Teilhabe (LAG ABT), den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. (UVN) sowie anderen Akteurinnen und Akteuren, um die Bekanntheit des Instruments Budget für Arbeit zu erhöhen. Dabei handelt es sich um einen unbefristeten Beschäftigungssicherungszuschuss für Arbeitgebende, der darauf abzielt Menschen mit Behinderungen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bringen.

Künftig sollen Veranstaltungen, Messen, die Verteilung von Infomaterial oder die Durchführung eines Kongresses den Bekanntheitsgrad dieses Instruments zur Teilhabe am Arbeitsleben erhöhen.

Darüber hinaus möchte das Land die Barrierefreiheit in hausärztlichen Bestandspraxen stärker fördern: Rund 800.000 Euro stehen hierzu im laufenden Jahr bereit.

Auch sollen Förderschullehrkräfte als zuverlässige Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte an inklusiven Schulen etabliert werden. So werden bis Ende 2027 etwa 1.700 Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) eingestellt beziehungsweise dorthin versetzt.

Des Weiteren soll das Angebot für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen in Staatstheatern und landeseigenen Museen erweitert werden. Im Fokus stehen hier vor allem die Schalldämmung, Übertragungsanlagen für Leichtes Hören, Verschriftlichung des gesprochenen Wortes nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, Lichtklingeln und Lichtwecker.

Eine interdisziplinäre Projektgruppe mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren soll zudem Lösungen erarbeiten, wie kostengünstiges Bauen und Wohnen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen kann.

Hinzu kommt zum Beispiel der Einsatz von hauptberuflichen Inklusionscoaches in Sportverbünden.

Auf der Homepage des Sozialministeriums ist ab sofort eine barrierefrei aufbereitete Version des Aktionsplans abrufbar.