Berlin (kobinet) "Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, kritisiert die Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung bei der geplanten Einbürgerungsreform. Eine Einbürgerung dürfe nicht daran scheitern, dass jemand Sozialleistungen beziehe. Das stelle für Menschen mit Behinderung, die den Bezug nicht selbst zu verantworten haben, eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des Artikels drei im Grundgesetz dar, heißt es in einer Stellungnahme Dusels für die Anhörung zur Reform im Innenausschuss des Bundestags", heißt es in einem Bericht der tagesschau.