
Foto: Gemeinfrei, public domain
Stuttgart (kobinet) Vor einem Jahr hat Baden-Württemberg zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen mit der Eröffnung des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ‑BARR) ein Zeichen gesetzt. Inzwischen hat das Landeszentrum sein Angebot um Beratungen zur medialen Barrierefreiheit, zum Beispiel von Webseiten und Dokumenten, erweitert. Damit können sich Mitarbeitende von Behörden beim LZ-BARR informieren, wie ihre Webseiten barrierefrei gestaltet werden können oder sich zum Thema barrierefreie Dokumente schulen lassen.
Barrierefreie mediale Angebote von öffentlichen Stellen sind notwendig, damit die enthaltenen Informationen unter anderem für blinde und sehbeeinträchtigte Personen, für gehörlose Personen, für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit Demenz zugänglich sind.
„Es herrscht ein großer Bedarf an barrierefreien Angeboten und ein großer Bedarf an Beratung zu barrierefreien Angeboten im Land“, sagte Sozialminister Manne Lucha anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen. „Im Juli dieses Jahres ist es uns gelungen, das Landeszentrum Barrierefreiheit erfolgreich im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz zu verankern. Damit sind die Aufgaben der Beratung und Schlichtung zur Barrierefreiheit nun ein Gesetzesauftrag und dauerhaft gesichert. Ein deutliches Zeichen dafür, wie wichtig der Landesregierung das Thema Barrierefreiheit ist.“
Im Laufe des Jahres hat das interdisziplinäre Team des LZ-BARR neben den Beratungen unter anderem durch Vorträge und Infostände bei Veranstaltungen für die Wichtigkeit von Barrierefreiheit sensibilisiert und auf die Beratungsmöglichkeiten durch das LZ-BARR aufmerksam gemacht. Schulungsangebote zur praktischen Umsetzung von Barrierefreiheit sind in Vorbereitung. Über seine Aktivitäten wird das Landeszentrum erstmals im Jahr 2024 in einem Jahresbericht informieren.