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Kinderrechte in Landesverfassung und Grundgesetz aufnehmen

Bild vom Grundgesetz
Grundgesetz
Foto: omp

STUTTGART (kobinet Kinderrechte vollumfänglich in die Landesverfassung und das Grundgesetz aufzunehmen, das ist die gemeinsame Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Kinderschutzbundes in Baden-Württemberg sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen

Aus Sicht dieser Verbände fördere die landesweite konsequente Umsetzung der Kinderrechte in Baden-Württemberg und die Wahrnehmung der Belange von Kindern und Jugendlichen in Politik, Verwaltung, Justiz und Gesellschaft. Auch die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch zwischen den kommunalen Kinderbeauftragten und bestehenden Akteurinnen und Akteuren werden auf dieser Rechtsgrundlage besser koordiniert und Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen flächendeckend weiterentwickelt, so die Schlussfolgerung des zum Beginn der kommenden Woche begangene internationalen Tags der Kinderrechte.

Zur verbindlichen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sei die vollumfängliche Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung und das Grundgesetz sowie das Schaffen eines Amtes einer / eines Kinderbeauftragten auf Landesebene erforderlich, so die Verbände.