Berlin (kobinet) Jules Butzek von der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz AAPA aus Berlin hat den kobinet-nachrichten einen Bericht über die Protestaktion für eine gleichberechtigte Bezahlung von Assistent*innen im Arbeitgeber*innenmodell vom 9. November 2023, die vor und während der Sozialausschusssitzung des Berliner Abgeordnetenhauses stattfand. "Während draußen Leute protestiert haben, haben wir drinnen ein Gutachten überreicht, welches die Rechtmäßigkeit der Eingruppierung von Assistent*innen im Arbeitgeber*innenmodell nach EG 5 untermauert", heißt es u.a. im Bericht.
Bericht von Jules Butzek
Arbeitgeber*innen-Modell am Boden? Wir kämpfen weiter, für ein selbstbestimmtes Leben!
Wir, die behinderten Arbeitgeber*innen in Berlin, kämpfen nach wie vor um die Refinanzierung der Tarifeinigung, die die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz (als Arbeitgeber*innen-Verband) bereits im September 2021 mit ver.di abgeschlossen hat. Nach langem Hin und Her werden seit Juli 2023 auf Grundlage einer Fachlichen Weisung der zuständigen Senatsverwaltung endlich wieder die gleichen Stundenlöhne gezahlt, die auch die Assistent*innen der Berliner Assistenzdienste erhalten – nämlich gemäß TV L, Entgeltgruppe 5. Die Gültigkeit der Fachlichen Weisung ist jedoch bis 31. Dezember 2023 befristet.
Damit wir auch im kommenden Jahr diese Stundenlöhne zahlen können, haben wir zahlreiche Gespräche geführt, die wir immer wieder aufs neue einfordern mussten. Wir sprachen unter anderem mit Lars Düsterhöft (SPD), dem derzeitigen Vorsitzenden des Sozialausschusses, der uns seine Unterstützung zusagte. Wir baten Dr. Martin Theben, Fachanwalt für Arbeitsrecht, um die Erstellung eines Gutachtens, das die Rechtmäßigkeit der Bezahlung unserer Assistent*innen nach TV L EG 5 juristisch untermauert. Dieses Gutachten konnte das Vorstandsmitglied des Arbeitgeber*innen-Verbands Jules Butzek am 9. November 2023 im Vorfeld der Sozialausschuss-Sitzung im Beisein von Lars Düsterhöft und Björn Wohlert, dem Sprecher für Soziales und Inklusion der CDU-Fraktion, an die Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe und den Staatssekretär für Soziales Aziz Bozkurt übergeben.
In einer kurzen Ansprache nahm Jules Butzek Bezug auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Catrin Wahlen (GRÜNE) und Katina Schubert (LINKE), die am Tag zuvor bekannt wurde und uns zutiefst entsetzte. Darin wird darauf hingewiesen, dass der Berliner Haushalt – und damit auch der zur Verfügung gestellte Betrag für Persönliche Assistenz – alle zwei Jahre neu verhandelt wird. Für jede leistungsempfangende Person oder Organisation besteht die Unsicherheit, ob mit dem verabschiedeten Haushalt die eigenen Bedarfe gedeckt werden können. In Hinblick auf die behinderten Arbeitgeber*innen soll es sich laut Antwort der Senatsverwaltung jedoch um eine selbstgewählte Unsicherheit handeln. Im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes gemäß § 8 BTHG hätten die auf Assistenz angewiesenen Menschen sich auch für einen Assistenzdienst entscheiden können; dann läge die Unsicherheit bei dem Dienst.
Das heißt wir können uns entscheiden zwischen (scheinbarer) Sicherheit und Selbstbestimmung. Wenn das nicht zynisch ist, was dann? Der oben genannten schriftlichen Anfrage konnten wir ebenso entnehmen, dass im Haushaltsentwurf zu wenig finanzielle Mittel eingeplant wurden: So wurden im aktuellen Haushaltsentwurf für die Mehrkosten, die durch die Tarifeinigung entstehen, 5,9 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025 eingeplant. Das LAGeSo gibt hingegen an, dass der Mehrbedarf für die Refinanzierung der Tarifniederschrift bei ca. 12 Millionen Euro pro Jahr liegt.
Wir fragen uns: Werden wir hängengelassen oder welche Schritte unternehmen die verantwortlichen Politiker*innen der Koalitionsfraktionen, um die fehlenden 9 Millionen Euro pro Jahr auszugleichen? Was sollen wir noch tun, damit diese Finanzlücke geschlossen wird? Der Haushalt 2024/2025 wird im Dezember beschlossen, viel Zeit bleibt nicht mehr!
die Unsicherheit läge bei dem Dienst ?! So so …., jedoch scheinen die Dienste nich so die Probleme zu haben die nun wahrlich nicht überzogenen Stundenlöhne an Ihre Beschäftigten zu zahlen. Worum geht es hier wirklich ? Ein lästiges Arbeitgebermodell durch die angeblich so hohen Kosten loszuwerden ? Dann ist das natürlich ein toller Weg diese so nervigen Behinderten mit Ihren überzogenen Selbstbestimmungsforderungen die Grenzen aufzuzeigen. Jedoch wird es nicht billiger werden wenn die jetzigen Arbeitgeber demnächst bei den offenbar vom Senat bevorzugten Diensten auf der Matte stehen, die jetzt schon kaum Personal finden ! Denn für diese, dann gekürzten Löhne, werden kaum noch Menschen zu finden sein die im Arbeitgebermodell arbeiten wollen. Wohlgemerkt zwar mit mehr persönlicher Verantwortung aber bitte doch vergleichbarer Bezahlung, nicht mehr !
Ich mußte mich auf Verlangen des LaGeSo zwar schriftlich gegenüber meinen Assistenten verpflichten nach T-VL EG 5 zu bezahlen, muß nun aber wohl das ja selbst gewählte Risiko tragen eine Lohnkürzung vorzunehmen und daraufhin mit Kündigungen oder gar Klagen klarzukommen.
Ich bin gespannt was die Gerichte dazu sagen werden.