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Berlin (kobinet) Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Leistungen. Ziel ist es, die Mundgesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Diese Leistungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dies teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mittels einer Patienteninformation mit.
Hmmmm …. Ist ja nichts neues. Der G-BA hatte bereits vor 5 Jahren darauf hingewiesen und das verlinkte Dokument ist von 2018 🙁
Vorschlag: Einfach mal auf aktuelle Informationen beziehen, denn wer weiß denn schon, ob das von 2018 überhaupt noch Gültigkeit hat. Gesetze und Vorschriften sowie Verordnungen, ändern sich nämlich 😉