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Abschaffung der Einkommen- und Vermögenanrechnung gefordert

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Foto: NITSA e. V.

Ulm (kobinet) Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) hat eine Stellungnahme zur 2. Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung bezüglich der Umsetzung des Artikel 28 im Hinblick auf den angemessenen Lebensstandard und den sozialen Schutz befasst. "Die finanziellen Auswirkungen der vollständigen Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung sind abschließend untersucht worden. Zudem betrifft die Anrechnung nur noch 1% der Eingliederungshilfeberechtigten. Daher fordern wir die unverzügliche Abschaffung der Einkommens- und Vermögensheranziehung", heißt es in der Stellungnahme.

In der Stellungnahme von NITSA heißt es:

„Am 29. und 30. August 2023 fand die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) in Genf statt. Am 12. September veröffentlichte der CRPD seine abschließenden Bemerkungeni zum aktuellen Stand der Umsetzung. Hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen attestiert der CRPD Deutschland ein mangelhaftes Ergebnis (S. 13, aus dem Englischen übersetzt):

Der Ausschuss ist besorgt darüber,

[…]

(c) dass das System der Eingliederungshilfe durch die Berücksichtigung des Vermögens und Einkommens von Menschen mit Behinderungen und anderen Haushaltsmitgliedern das gleichberechtigte Sparen mit anderen behindert und die finanzielle Sicherheit älterer Menschen gefährdet.

Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat:

[…]

(c) Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen so zu überarbeiten, dass sie gleichberechtigt mit anderen sparen können und ihre finanzielle Sicherheit im Alter gewährleistet wird.

Die finanziellen Auswirkungen der vollständigen Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung sind abschließend untersucht worden. Zudem betrifft die Anrechnung nur noch 1% der Eingliederungshilfeberechtigten. Daher fordern wir die unverzügliche Abschaffung der Einkommens- und Vermögensheranziehung.“