BERLIN (kobinet) Anlässlich heutigen Internationalen Tages der Gebärdensprache betont der Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Sören Pellmann, dass die Gebärdensprachen ein wertvoller Schatz unserer Gesellschaft sind sowie die kulturelle Identität und die Menschenrechte von gehörlosen Menschen ausdrücken. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der sprachlichen Vielfalt unserer Gesellschaft und verdienen Anerkennung und Schutz.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, verpflichtet die Staaten dazu, die Gebärdensprachen zu fördern und den Zugang zu ihnen zu gewährleisten, so Pellmann.
Leider ist nach den Worten dieses Bundestagsabgeordneten die Situation in Deutschland noch weit von diesem Ziel entfernt. Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist zwar seit 2002 als eigenständige Sprache anerkannt, aber nicht als Amtssprache. Das bedeutet, dass gehörlose Menschen keinen Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher haben, wenn sie mit Behörden, Ärzten oder Gerichten kommunizieren wollen. Sie müssen oft selbst für die Kosten aufkommen oder auf schriftliche Kommunikation ausweichen, die für viele nicht ausreichend ist.
Mit dem Blick auf die Situation und die Bedeutung der Gebärdensprachen in Deutschland fordert Sören Pellmann als Sprecher seiner Fraktion:
- Die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) als Amtssprache und die Sicherstellung eines flächendeckenden Angebots von qualifizierten Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern.
- Die Einführung von DGS als Fach in Schulen und die Gewährleistung einer inklusiven Bildung für gehörlose Kinder und Jugendliche.
- Die Förderung von DGS in allen Bereichen der Kultur und der Medien, zum Beispiel durch mehr Gebärdensprachtheater, Filme, Nachrichten.
- Die Unterstützung der Forderung der Gehörlosenverbände nach einem Bundeskompetenzzentrum für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser.
- Die Stärkung der politischen Partizipation von gehörlosen Menschen, zum Beispiel durch mehr DGS-Angebote bei Wahlen, Volksentscheiden oder Bürgerbeteiligungen.