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Bund, Länder und Kommunen nach UN-Prüfung in der Pflicht

Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt
Paragraphen zeigen, dass etwas geregelt wird
Foto: Pixabay/geralt

BERLIN (kobinet) Anlässlich der in dieser Woche veröffentlichten Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass Bund, Länder und Kommunen sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen. Gegenwärtig entspricht nach Einschätzung des Deutschen Institutes für Menschenrecht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht den menschenrechtlichen Vorgaben. Das haben die Vereinten Nationen, so dieses Institut, erneut deutlich gemacht.

Politischen Handlungsbedarf sieht der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen besonders beim Abbau von Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit. Die UN-Expertinnen und Experten fordern zielgerichtete politische Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie empfehlen unter anderem die Erarbeitung eines Aktionsplans, um Menschen mit Behinderungen den Übergang von Werkstätten in einen inklusiven Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Der UN-Ausschuss hat, wie das Institut für Menschenrechte unterstreicht, Deutschland aufgefordert, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Politikbereichen stärker zu berücksichtigen. Barrierefreiheit muss etwa im Gesundheitssektor wie auch im Wohnungsbau, im Verkehr, in Freizeitstätten oder bei kulturellen und touristischen Angeboten selbstverständlich werden.

Handlungsbedarf sehen die UN-Expert zudem beim Gewaltschutz in Einrichtungen und bei Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen. .

Den Rechten von Menschen mit Behinderungen muss dringend – auch in den Ländern und Kommunen – die menschenrechtlich gebotene politische Priorität eingeräumt und Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden.