Menu Close

Vereinte Nationen stellen klar: Kinder haben ein Recht auf eine saubere Umwelt

Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Berlin (kobinet) Die Folgen des Klimawandels haben massive Auswirkungen – auch auf die Verwirklichung der Menschenrechte. Dass die Staaten menschenrechtlich verpflichtet sind, Kinder und Jugendliche vor den Auswirkungen zu schützen, hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen erstmals unmissverständlich formuliert. Anlässlich der offiziellen Präsentation der neuen Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 zu Kinderrechten und Umwelt mit besonderem Fokus auf Klimawandel des UN-Kinderrechtsausschusses zu Kinderrechten und Klimawandel heute in Genf fordern das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. die Bundesregierung auf, das Wohl von Kindern und Jugendlichen bei umwelt- und klimapolitischen Entscheidungen stärker zu berücksichtigen.



„Die Vereinten Nationen haben klar gemacht: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt. Deutschland als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ist verpflichtet, diese Vorgaben umfassender als bislang zu berücksichtigen“, sagt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Rechtsvorschriften und Programme im Umweltbereich müssten sicherstellen, dass Kinder weder absichtlich noch unbeabsichtigt diskriminiert werden. Zudem sei es dringend notwendig, qualifizierte Daten zu erheben, die Aussagen zu den spezifischen Auswirkungen von Umweltbelastungen auf Kinder und Jugendliche ermöglichten.

„Die Stimmen von Kindern und Jugendlichen müssen stärker gehört und ernst genommen werden“, erklärt Dr. Susanne Feuerbach, Vorstand der BAG Kinderinteressen e.V. „Bei der Entwicklung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 ist dies sehr gut gelungen. Nun muss sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in allen Prozessen der Entscheidungsfindung auf kommunaler, Länder- und Bundesebene gehört und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden.“

In seiner am 18. September in Genf vorgestellten Allgemeine Bemerkung Nr. 26 formuliert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Leitlinien, wie Staaten Kindern ihr Recht auf eine gesunde, nachhaltige Umwelt garantieren können. Bei der Entwicklung der Leitlinien wurden Beiträge und Kommentare von 16.331 Kindern aus 121 Ländern berücksichtigt. Diese weltweiten Konsultationen erfolgten über anderthalb Jahre und stellen einen der größten Partizipationsprozess von Kindern in der Geschichte der Vereinten Nationen dar.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland seit dem 5. April 1992 in Kraft. Mit seinen Allgemeinen Bemerkungen formuliert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Leitlinien für die menschenrechtskonforme Verwirklichung der Kinderrechte. Das Institut und die BAG Kinderinteressen werden die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 des UN-Kinderrechtsausschuss zeitnah ins Deutsche übersetzen und auf der gemeinsamen Webseite www.kinderrechtekommentare.de zugänglich machen.

Weitere Informationen gibt’s hier