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Röthenbach (kobinet) Ein bestmöglich angepasstes Hörgerät kann für Schwerhörige eine neue Lebensqualität bedeuten. In Deutschland sind etwa 3,7 Millionen Menschen mit Hörgeräten versorgt, doch Hörgeräte sind in der Leistung und in der Preisgestaltung sehr unterschiedlich. Im Gegensatz zu Arzneimitteln unterliegen sie keiner Preisbindung. Die Preise variieren daher von Hörakustiker zu Hörakustiker. Aus der Sicht der Versorgung gibt es Kassenmodelle ohne Zuzahlung und zum Beispiel Premiumgeräte mit bis zu vierstelliger Selbstbeteiligung. Welche Zuschüsse von der Krankenkasse bei welcher Hörbehinderung momentan gelten, ist dem Interview mit Rechtsanwalt Dr. Weber auf www.deafservice.de, dem Portal für Hörbehinderte / Gehörlose zu entnehmen, wie Judith Nothdurft in einer Presseinformation mitteilte.
„Je nach individuellem Bedarf kann sein, dass der Hörbehinderte mit einem teuren Gerät besser hört als mit einem Kassengerät. Was tun, wenn die Krankenkasse dies aber nicht akzeptiert und die Mehrkosten nicht tragen will? Hierzu berät der Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht aus Berlin bundesweit seine Mandanten. Im Interview gibt er auch hilfreiche Tipps für Hörgerätekunden und klärt auf über den Rechtsweg zu Kostenübernahmen bzw. über die eventuell anfallenden Rechtsanwalt- und Prozesskosten“, berichtet Judith Nothdurft. „Wenn man nichts bezahlen kann und der Hörakustiker nichts verschenken oder verleihen will, dann kann ein Eilantrag gestellt werden“, so Dr. Weber.
Das komplette Interview von Judit Nothdurft ist auf dem Portal für Hörbehinderte/Gehörlose www.deafservice.de zu lesen.
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