
Foto: René Golz
BERLIN (kobinet) Ausgehend von der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes“ wirft der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Hubert Hüppe dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, keine Initiative zu zeigen, um bestehende Hürden beim Budget für Arbeit zu beseitigen.
Obwohl in der Fachwelt ein breiter Konsens zum gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf beim Budget für Arbeit besteht, bleibt die Ampel-Regierung untätig, so Hüppe. Der CDU/CSU-Sprecher erinnert daran, dass im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention sich Deutschland dazu verpflichtet, die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzutreiben. Nach und nach sollen Aussonderungseinrichtungen wie Förderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) abgebaut werden. Um die Herausforderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung handhabbar zu machen, wurde nahc Hüppes Worten im Jahr 2016 von der damaligen Koalition aus CDU/CSU und SPD im Zuge des Bundesteilhabegesetzes das Budget für Arbeit eingeführt. Mit dem Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderung beispielsweise Arbeitsassistenzen finanzieren, die ihnen Unterstützung und Sicherheit bei ihren beruflichen Aufgaben geben.
Das Instrument konnte jedoch, so schätzt Hubert Hüppe ein, sein Potential bisher nicht entfalten. Durch eine Evaluierung des Bundesteilhabegesetzes wurde ermittelt, dass von den ursprünglich eingeplanten 200 Millionen EUR (2016 – 2020) gerade mal 3 Millionen EUR ausgegeben wurden. Das sind 1,5 Prozent der geplanten Summe.
Die Gründe für die „sehr zögerliche Entwicklung“ sind, wie Hüppe mit einem Verweis auf den Evaluationsbericht feststellt, hinlänglich bekannt. Bürokratische Hürden bei der Antragsstellung, Informationsdefizite bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ein Mangel an passenden Arbeits- und Ausbildungsstellen und rentengesetzliche Anreize für den Verbleib in der Werkstatt erschweren, dass das Budget für Arbeit einen tatsächlichen Beitrag zu einem inklusiven Arbeitsmarkt leisten kann. Trotzdem weigert sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vehement, die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Noch schlimmer sieht es beim Budget für Ausbildung aus: Nach nunmehr dreieinhalb Jahren gibt und gab es insgesamt keine 100 Budgetverträge. Obwohl immer wieder angemahnt, weigert sich die Bundesregierung, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen. Es entsteht der Eindruck, so Hubert Hüppe, dass das BMAS gegenüber der Werkstattlobby eingebrochen ist.