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STUTTGART (kobinet) Nachdem sich die Abstimmungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Deutschen Bundestag verzögert, fordert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg von der Bundesregierung, die gewonnene Zeit zu nutzen und das Gebäudeenergiegesetz vor allem unter Berücksichtigung sozialer Aspekte zu korrigieren.
Der Landesverbandsvorsitzender des VdK Baden-Württemberg, Hans-Josef Hotz, plädiert dafür, das umstrittene Heizungsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Denn mit der geplanten Grundförderung sei die finanzielle Belastung beim Heizungsumtausch für Hauseigentümer ohne Rücklagen genauso hoch wie bei den „Superreichen“. Daher müsse bei den Fördermitteln zwingend eine soziale Staffelung nach Vermögen sowie Einkommen beziehungsweise. Rente erfolgen.
„Klimaschutzpläne dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ihre Altersvorsorge verlieren! Der aktuelle Entwurf des Heizungsgesetzes bedroht die Existenz von Eltern, die ihr Leben lang gearbeitet haben, um ihren Kindern etwas zu hinterlassen, aber sich eine Sanierung nicht leisten können. Im schlimmsten Fall profitieren lachende Dritte wie Immobilienspekulanten von der Umtauschpflicht“, führt Hotz weiter aus.
Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg appelliert weiter an die Bundesregierung, Mieterinnen und Mieter bei den Gesetzesplänen nicht zu benachteiligen. Immerhin wohnen 58 Prozent der deutschen Haushalte zur Miete.
Ferner rät der Sozialverband VdK Baden-Württemberg der Bundesregierung, die Sommerpause aktiv für eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes zu nutzen und sich dabei nicht strikt auf eine einzelne Heizungstechnik zu fokussieren. Stattdessen sollten unter den Gesichtspunkten von Klimaschutz und CO2-Neutralität innovationsoffen auch alternative, zukünftige Technologien für Gebäudesanierungen in Betracht gezogen werden.