Hannover (kobinet) Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat am vergangenen Wochenende auf seinem Verbandsrat in Hannover eine Entschließung mit dem Titel "Digitalisierung und Mobilität: individuell gesteuerte akustische Signale im öffentlichen Raum" beschlossen. Hintergrund der Entschließung ist die fortschreitende Digitalisierung auch im Bereich der Mobilität und damit einhergehend die strategische Frage, wie diese Digitalisierung für blinde und sehbehinderte Menschen sinnvoll genutzt werden kann, ohne dabei eine Dynamik hin zu einer kostengünstigen "Barrierefreiheit light" auszulösen, heißt es in einem Bericht des Newsletters dbsv-direkt.
Die Entschließung formuliert drei Leitprinzipien im Umgang mit digitalen Lösungen, um dem zu begegnen.
Unter dem ersten Leitprinzip hält der DBSV fest, dass die Umsetzung und Fortschreibung der Barrierefreiheit oberste Priorität hat. Von Barrierefreiheit als einem proaktiven und behinderungsübergreifenden Konzept zu unterscheiden sind digitale Lösungen, als Vorkehrungen, die bedarfsorientiert und individuell die Zugänglichkeit verbessern können. Entsprechend müssen digitale Lösungen als ergänzende Maßnahme genutzt werden.
Neben den Leitprinzipien formuliert die Entschließung Anforderungen an individuell gesteuerte akustische Signale als digitale Lösung im öffentlichen Raum – also zum Beispiel im Publikumsbereich von öffentlichen Gebäuden, in Verkehrsanlagen oder in Bahnhöfen. Der DBSV unterstützt innovative Lösungen, die diesen Anforderungen folgen.
Die Resolution „Digitalisierung und Mobilität: individuell gesteuerte akustische Signale im öffentlichen Raum“ gibt’s unter: