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BERLIN (kobinet) Die Umfragen zeigen, dass Millionen Menschen tagtäglich Altersdiskriminierung erleben. Gut ein Fünftel der Befragten, die in den letzten Jahren Diskriminierung erlebt haben, berichtet von solchen Benachteiligungen. Negative Stereotype und fragwürdige Rollenklischees gegenüber älteren Menschen führen zu Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt und im Alltag. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung hat deshalb Altersdiskriminierung zu einem zentralen Thema ihrer Amtszeit gemacht und hatte zu einem Runden Tisch eingeladen.
Die Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft hatten sich an diesem Runden Tisch für diese drei konkreten Forderungen ausgesprochen:
- die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals „Lebensalter“ in Artikel 3 des Grundgesetzes,
- eine rasche Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes und
- die Bekämpfung von Altersdiskriminierung als explizites Handlungsfeld in politischen Parteiprogrammen.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hatte zum Auftakt des Fachgesprächs erklärt: „„Wir dürfen nicht zulassen, dass ganze Generationen von Teilhabe ausgeschlossen und abgehängt werden: wir müssen Kinder und Kindeswohl ernster nehmen, Perspektiven junger Menschen stärker in politischen Gremien einbinden und ältere Menschen stärker bei der Digitalisierung mitnehmen. Das ist nicht zu viel verlangt, sondern eine Form von Diskriminierungsprävention“.