
Foto: BSVH
Bremen (kobinet) "Kein Schadenersatz nach Sturz eines Blinden über E-Scooter", so titelt beck-aktuell einen Bericht über eine Entscheidung des Landgericht Bremen. "Ein von Geburt an blinder Mann ist mit seiner Schadenersatzklage gegen einen E-Scooter-Verleiher gescheitert. Der Mann war auf dem Weg zur Arbeit über zwei E-Scooter gestürzt, die quer zu einer Hauswand abgestellt waren, und hatte einen Oberschenkelhalsbruch erlitten. Das Landgericht Bremen stützte die Klageabweisung darauf, dass die konkrete Aufstellweise der Scooter an der Unfallstelle keine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe", heißt es in der Meldung, auf die Franz-Josef Hanke aus Marburg die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht hat.