
Foto: public domain
Berlin (kobinet) Die Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Martina Stamm-Fibich, weist auf Verbesserung für Cannabis-Patient*innen hin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnung von medizinischem Cannabis bei schweren Erkrankungen neu geregelt. "Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. März Regelungen zur künftigen Verordnung von Medizinalcannabis für gesetzlich Versicherte beschlossen. Die Regelungen enthalten einige Erleichterungen für die Patientinnen und Patienten", teilte die SPD-Politikerin mit.
Nach Informationen von Martina Stamm-Fibich gelten die neuen Regelungen sowohl für Blüten als auch für Fertigarzneimittel. Sie benennt folgende Neuregelungen
1. Für Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gilt der Genehmigungsvorbehalt nicht mehr.
2. Die Genehmigung bei der Erstverordnung darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden.
3. Folgeverordnungen, Dosisanpassungen oder der Wechsel zu anderen standardisierten Cannabisblüten und –arzneimitteln können ohne Genehmigung erfolgen.
4. Es gibt keinen Facharztvorbehalt für die Verordnung von medizinischem Cannabis.
5. Genehmigungen, die bereits vor dem Beschluss ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
„Es freut mich sehr, dass der G-BA in seinem Beschluss unseren gesetzgeberischen Willen umgesetzt hat. Die Befürchtungen, dass sich der Beschluss des G-BA negativ auf die Versorgung auswirken würde, haben sich erfreulicherweise nicht bestätigt. Im Gegenteil: Die Neuregelung führt zu einer Entbürokratisierung der Cannabis-Verordnung und baut Hürden für die Patientinnen und Patienten ab. Ich bin mir sicher, dass die neuen Regelungen zu einer besseren Versorgung von chronisch kranken und in der Palliativversorgung befindlichen Menschen führen werden“, betonte Martina Stamm-Fibich.
Lesermeinungen