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Blutspende: Ende von Diskriminierungen in Sicht

Blick in das Plenum des Deutschen Bundestages
Blick in das Plenum des Deutschen Bundestages
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Berlin (kobinet) Am 16. März hat der Bundestag nicht nur die Einrichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung beschlossen, im gleichen Gesetz wurde auch eine Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen, die die Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer sowie trans* Personen bei der Blutspende beenden könnte. Das neue Gesetz sieht vor, dass künftig das individuelle Sexualverhalten und nicht wie bisher die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität über die Zulassung zur Blutspende entscheidet.

Dazu erklärt Alva Träbert, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD): „Der LSVD begrüßt die Entscheidung des Bundestags, das Transfusionsgesetz zu ändern und damit auch in Deutschland endlich diskriminierungsfreies Blutspenden zu ermöglichen. Künftig soll das Infektionsrisiko auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens bewertet werden, ohne Berücksichtigung der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität der spendewilligen Person und ihrer Partner*innen. Damit könnte die diskriminierende Blutspendepraxis bald ein Ende haben. Die Bundesärztekammer muss die Hämotherapierichtlinie innerhalb weniger Monate an die neuen Vorgaben des Transfusionsgesetzes anpassen. Viel zu lange schon halten die Bundesärztekammer und andere zuständige Stellen an überholten Vorstellungen von schwuler, bisexueller und trans* Sexualität fest und tragen damit zur anhaltenden Stigmatisierung queerer Menschen bei.“

Es sei nach Ansicht von Alva Träbert höchste Zeit, dass die geltenden Regelungen an den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stand angepasst werden. Die Einteilung von Spender*innen in an sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität orientierte Risikogruppen stamme aus einer Zeit, in der die Wissenschaft bezüglich HIV und anderer Infektionskrankheiten nur relativ wenig Kenntnisse zur Übertragung, zur Diagnose und zu Schutzmöglichkeiten hatte. Mit modernen Testverfahren und einer Bewertung des individuellen sexuellen Risikoverhaltens könne die Sicherheit von Blutprodukten inzwischen längst sichergestellt werden, ohne Spender*innen in diskriminierende Risikogruppen einzuteilen.

„Dass Spender*innen anhand ihres individuellen Risikoverhaltens ausgewählt werden müssen, fordert der LSVD seit vielen Jahren. So können Risikospender*innen sogar besser erkannt werden als durch den bisherigen pauschalen Ausschluss oder die Rückstellung bestimmter Risikogruppen. Blutspenden könnten durch die Gesetzesänderung somit nicht nur diskriminierungsfreier, sondern auch sicherer werden. Blut spenden zu dürfen, ist auch eine Frage der sozialen Teilhabe – in medizinischen Notlagen lebensrettende Hilfe zu leisten, ein Akt der Solidarität mit unseren Mitmenschen. Es ist Zeit, dass wir alle zu dieser Fürsorge das Recht haben“, erklärte Alva Träbert.