
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) soll nach Informationen von Heute im Bundestag neu strukturiert und in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in einem Gesetzentwurf (20/5334) der Bundesregierung.
Mit der Stiftung werde eine juristische Person des Privatrechts errichtet, die den Anforderungen an Unabhängigkeit, Staatsferne und Kontinuität umfassend Rechnung trage. Der Stiftungsvorstand soll für die Aufgabe der unabhängigen Information und Beratung der Patienten verantwortlich sein. Der Vorstand soll aus zwei Mitgliedern bestehen und für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt werden. Der Vorstand soll von einem Stiftungsrat bestellt werden, der aus 13 Mitgliedern bestehen soll. Bei der Ausgestaltung des Vorstands der Stiftung komme dem Bericht von Heute im Bundestag zufolge den in der Verordnung nach Paragraf 140g SGB V genannten oder nach der Verordnung anerkannten maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen eine wesentliche Rolle zu, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Sie schlagen dem Stiftungsrat zwei Personen zur Berufung in den Vorstand vor.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen. Die Tätigkeit der Stiftung soll dem Entwurf zufolge jährlich extern und unabhängig evaluiert werden. Gegenstand der Evaluierung sei die Überprüfung der Zweckerfüllung der Stiftung, der Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebots, der wissenschaftlichen Qualität des Angebots sowie der Beratungszahlen.
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