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HANNOVER (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) weißt in Niedersachsen darauf hin, dass Anträge auf Wohngeld, Grundsicherung oder Hartz IV schnell vereinfacht und für die Betroffenen verständlicher gemacht werden muss. Wer diese Leistungen beantragen muss, wird mit zahllosen Anträgen und komplizierten Formularen konfrontiert. Das gilt gerade im Hinblick auf die Wohngeld-Reform, die Anfang 2023 in Kraft tritt.
Wer das erste Mal einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss insgesamt acht Seiten ausfüllen. Acht Seiten sind es auch, wenn man Wohngeld beantragt und sogar 23 Seiten, wenn es um Hartz-IV-Leistungen für eine Familie geht. „Viele Betroffene lässt das wirklich verzweifeln. Sie fühlen sich von der Fülle an Formularen und den abstrakten Formulierungen überfordert“, berichtet Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Hinzu komme, dass auch die Bescheide der Ämter und Behörden entsprechend kompliziert verfasst seien. „Diese Menschen kommen dann zu uns, weil sie nicht mehr weiterwissen. Wir leisten dann eine Art Übersetzungshilfe und unterstützen beim Ausfüllen“, so Sackarendt weiter.
Gerade im Hinblick auf die Wohngeld-Reform zum 1. Januar 2023 besteht an dieser Stelle aus Sicht des SoVD dringender Handlungsbedarf. Denn: Die Zahl der Anspruchsberechtigten wird sich in Niedersachsen etwa verdreifachen. „Die Formulare müssen unbedingt sprachlich vereinfacht und vom Umfang her reduziert werden. Wir beobachten schon jetzt, dass einige Betroffene Leistungen nicht beantragen, weil sie nicht wissen, wie es geht. Diese Zahl wird sich weiter erhöhen. Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen ist das fatal“, betont der niedersächsische SoVD-Chef.