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Einigung im Vermittlungsausschuss zum Bürgergeld

Geldscheine
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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Nachdem sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend auf einen Kompromiss für das Bürgergeld geeinigt hat, ist nun der Weg für das Bürgergeld als Nachfolgeregelung zu Hartz IV frei. Noch diese Woche soll im Bundestag und im Bundesrat die Gesetzesreform beschlossen werden. "Es ist gut, dass das Bürgergeld kommt. Die Menschen brauchen dringend mehr Geld und bessere Qualifikationsmöglichkeiten. Leider wurden einige gute Ideen aus den ersten Entwürfen durch die Blockade und die damit notwendigen Kompromisse verwässert. So wurde die Karenzzeit für die Vermögensprüfung von 24 auf zwölf Monate gekürzt. Gerade für Qualifikationen ist ein Jahr doch sehr kurz", heißt es vonseiten des Sozialverband VdK zum gefundenen Kompromiss.

In der Haushaltsdebatte des Bundestages über den Etat des Bundesministerium für Arbeit und Soziales war die Gesetzesreform zum Bürgergeld absolutes Topthema. Trotz der Einigung im Vermittlungsausschuss wurde zu diesem Thema noch einmal kräftig in der Debatte ausgeteilt.

Kritisch für den VdK ist bei der nun im Vermittlungsausschuss beschlossenen Einigung auch, dass mit den neuen Sanktionsregeln Bürokratiemonster entstehen: „Dadurch wird es schwierig, eine Vertrauensbasis zwischen Jobcentern und den Betroffenen zu schaffen. Wirklich schlimm ist jedoch, dass durch die Diskussionen aus den Reihen der Union in den letzten Monaten ein so negatives Menschenbild von Hilfesuchenden verbreitet wurde. Menschen, die zum VdK in die Beratung kommen, brauchen Hilfe und Weiterbildung, sie brauchen einen Kooperationsplan und keine Vorurteile über ihre Leistungsbereitschaft“, betonte Verena Bentele vom VdK.

Die Regierung muss nach Ansicht des VdK jetzt weiter an der Unterstützung der Ärmsten arbeiten. „Für uns als VdK ist es unverständlich, dass die angestrebten Erleichterungen bei der Aussetzung der Vermögensprüfung weiterhin nicht für die Grundsicherung und bei Erwerbsminderung gelten sollen. Wir fordern, dass auch die Älteren und die Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung in Krisenzeiten haben. Als positiv bewerten wir, dass der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschwächt wird. Idealerweise sollten in Zukunft Leistungsempfänger bevorzugt notwendige Ausbildungen und berufsabschlussbezogene Weiterbildungen machen, anstatt dass sie in prekäre oder befristete Jobs vermittelt werden müssen.“

Der VdK bleibt dabei, dass die erhöhten Regelsätze immer noch zu niedrig sind, die sind von den hohen Inflationsraten in den letzten Monaten schon längst aufgefressen worden. Die Menschen werden in Zeiten hoher Inflation weiter Hilfe benötigen. „Jetzt muss so schnell wie möglich die Kindergrundsicherung kommen. Denn vor allem Kinder leiden sehr darunter, dass ihnen echte Teilhabe nach den derzeitigen Regelungen verwehrt bleibt“, betonte Verena Bentele.