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Zusammenarbeit zur Unterstützung von Diskriminierung Betroffenen

Ferda Ataman
Ferda Ataman
Foto: Sarah Eick

Berlin (kobinet) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) wollen künftig stärker zusammenarbeiten, um von Diskriminierung Betroffene so effektiv wie möglich zu unterstützen. Dazu unterzeichneten die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, und advd-Geschäftsführerin Eva Andrades am 29. September in Berlin eine entsprechende Vereinbarung.

„Wir wollen allen, die Diskriminierung erleben, in Zukunft noch besser helfen und bündeln dafür unsere Kräfte“, sagte die Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman und lobte die Arbeit der im advd organisierten Beratungsstellen als „vorbildlich“. „Wir freuen uns, dass die neue Bundesbeauftragte die bestehenden Schwachstellen in der Beratungslandschaft in Kooperation mit den unabhängigen Antidiskriminierungs-Beratungsstellen angehen möchte. Das übergeordnete und gemeinsame Ziel dieser Kooperationsvereinbarung ist es, Betroffene von Diskriminierung effektiver beraten und unterstützen zu können”, sagte Eva Andrades.

Der advd vertritt die bundesweiten unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen (ADB), die sich parteilich für die Rechte von Betroffenen von Diskriminierung einsetzen. Seit vielen Jahren bemängelt der advd daher, dass trotz steigender Beratungszahlen keine nachhaltige, finanziell und personell angemessen ausgestattete, unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstruktur ausgebaut wird. So kommt es viel zu oft vor, dass Betroffene keinen Zugang zu Beratungsstellen haben und die Antidiskriminierungsberatungsstellen mit dem zunehmenden Bedarf an Beratung übermäßig belastet werden. Voraussetzung für einen effektiven Schutz von Betroffenen aber ist die flächendeckende Ausgestaltung der Beratungslandschaft bundesweit. Die Regierungsparteien haben eine entsprechende Förderung im Koalitionsvertrag angekündigt, allerdings noch nicht umgesetzt.

Die Vereinbarung sieht Absprachen zur sogenannten Verweisberatung vor – also in Fällen, in denen Menschen mit ihren Anliegen an andere Beratungsstellen vermittelt werden, die entsprechende Fälle zielgenauer bearbeiten können. Außerdem enthält die Vereinbarung Bestimmungen für das gemeinsame Vorgehen in bestimmten Beratungsfällen. Zudem erklärt sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Vereinbarung bereit, Mitglieder des advd vertiefend zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu schulen. Im Rahmen der Ausbildungsreihe für Antidiskriminierungsberater*innen des advd oder anderer geeigneter Formate stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die eigene Beratung und Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowie rechtliche Inhalte vor. Umgekehrt lernen Mitarbeiter*innen der Antidiskriminierungsstelle im Rahmen von Workshops und fachlichem Austausch die Arbeitsweise der unabhängigen Antidiskriminierungsberatung kennen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.