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Gehörlosenbund zweifelt daran, dass Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gehörlose Personen stärkt

Logo des Deutschen Gehörlosen-Bundes
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Foto: DGB

BERLIN (kobinet) Der Deutscher Gehörlosen-Bund zieht hinsichtlich der Umsetzung seiner eigenen Vorschläge eine ernüchternde Bilanz. Nach seiner Einschätzung bleibt weiterhin abzuwarten, ob das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch den Bedürfnissen gehörloser Personen gerecht wird.

Der Deutsche Gehörlosenbund (DGB) hat umfangreich zum Barrierefreiheitsgesetz (BFG), jetzt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Stellung genommen und die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit für gehörlose Personen gefordert.

Da sich der DGB schon seit Jahren für die gleichberechtigte Teilhabe gehörloser Personen in der Gesellschaft einsetzt, war diesem Verband die Stellungnahme zum Barrierefreiheitsgesetz sehr wichtig.

Zwischenzeitlich ist dem DGB der Vergleichsbericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen zugegangen. Laut dem Vergleichsbericht wurden auf Initiative vieler Vereine und Institutionen 1.255 Änderungen am Entwurf des BFG vorgenommen.

Nach Einschätzung des Deutschen Gehörlosenbundes bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz leider keine konkreten Verbesserungen für gehörlose Menschen. Der DGB bedauert, dass gehörlose Personen auch in Zukunft auf Barrieren im Alltag treffen werden, sodass gehörlose Personen nicht in gleicher Weise wie normal hörende Personen am Leben in der Gesellschaft partizipieren können.

Der Deutsche Gehörlosenbund will sich auch zukünftig für die Rechte gehörloser Personen einsetzen und hofft, dass der regelmäßige Austausch und Kontakt mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufrechterhalten bleibt und so doch bald ein gleichberechtigter Zugang zu Dienstleistungen und Produkten für gehörlose Personen gewährleistet und die Barrierefreiheit weiter gestärkt werden kann.