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Déjà-vu bei Bundestagsdebatte zur Intensivpflege

Ottmar Miles-Paul
Ottmar Miles-Paul
Foto: Franziska Vu ISL

Kassel (kobinet) Ein Déjà-vu erlebte kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul gestern bei der Bundestagsdebatte zum Intensivpflegegesetz. "Da war schon mal was - das könnte bei der Debatte zum Bundesteilhabegesetz gewesen sein", schreibt Ottmar Miles-Paul, der die Diskussion um das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG von Anfang bis Ende verfolgt hat, in seinem Kommentar. Gestern wurde das äusserst umstrittene Gesetz mit den Stimmen der Koalition aus CDU, SPD und CSU trotz der Mahnungen von der Oppostion und vieler Betroffener mit einer Reihe von Änderungsanträgen verabschiedet.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

„Als Déjà-vu bezeichnet man eine Erinnerungstäuschung, bei der eine Person glaubt, ein gegenwärtiges Ereignis früher schon einmal erlebt zu haben. Dabei hat die betroffene Person das sichere Gefühl, eine neue Situation bereits in der Vergangenheit in gleicher Weise schon einmal durchlebt zu haben.“ So erklärt Wikipedia, was unter einem Déjà-vu zu verstehen ist. Und genau ein solches Déjà-vu hatte ich gestern Abend, als am 2. Juli 2020 das Gesetz zur Intensivpflege im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert und letztendlich von der Regierungskoalition gegen die Stimmen der Opposition mit einer Reihe von hart erkämpften Änderungsanträgen verabschiedet wurde.

Ich fühlte mich dabei in die Zeit von Anfang Dezember 2016 zurückversetzt, als das Bundesteilhabegesetz vom Bundestag debattiert und mit über 60 Änderungsanträgen verabschiedet wurde. Das war noch in Vor-Corona-Zeiten, also in einer Zeit, in der man zwar mit erheblichem Aufwand aber noch recht unbefangen und ohne Gefahr, eine Infektion einzufangen, für seine Rechte massenhaft demonstrieren konnte. Und das hatten damals auch viele tausende behinderte Menschen getan und damit letztendlich die vielen Änderungsanträge im Bundestag einer damals ebenfalls großen Koalition abgerungen.

Wer sich die gestrige Bundestagsdebatte zu Gemüte führen will, kann sich unter folgendem Link die Redebeiträge der fast einstündigen Debatte anschauen:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7455571

Ein am 2. Juli gesendeter Beitrag zum Gesetzgebungsverfahren in den tagesthemen lohnt sich ebenfalls anzuschauen:

https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt-7613.html

Auch wenn man immer wieder davon spricht, dass sich bei manchen Menschen mit fortschreitendem Erfahrungsschatz eine gewisse Altersweisheit einstellt, ist ein längerfristiges Engagement in einem bestimmten Bereich auch eine enorme Herausforderung, weiterhin an das Gute und die Fortentwicklung der Menschheit zu glauben. Vor allem dann, wenn die Muster bzw. die politischen Strategien sich dermaßen ähneln, dass man den Glauben an diese Menschheit leicht verlieren kann. Und genau ein solches Muster scheint sich der derzeitige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von der damaligen Bundessozialministerin Andrea Nahles abgeschaut zu haben. Bedrückend ist dabei zudem, dass derartige Vorgehensweisen von den Bundestagsabgeordneten häufig – und so auch gestern – gerechtfertigt werden. Also von Abgeordneten, die dieser Regierung an die Macht verholfen haben und tragen.

Dr. Sigrid Arnade von der LIGA Selbestvertretung hat diese Strategie sehr treffend mit einer Salami-Taktik verglichen. Und das funktioniert ungefähr so: Man will gesetzliche Veränderungen vornehmen, durch die ein paar Verbesserungen für einige Betroffene geschaffen werden. Beim Intensivpflegegesetz kam noch hinzu, dass man Betrug verhindern und natürlich auch Geld einsparen will. Soweit so gut. Da könnte man die Betroffenen wunderbar mit einbeziehen, echte Partizipation praktizieren – das Ganze am Ende vielleicht sogar feiern. Wenn da nicht noch der Hammer wäre, der mitgeschwungen wird. Man baut nämlich noch ein paar richtig zünftige Verschlechterungen für die Betroffenen ein, haut den Referentenentwurf ohne deren nennenswerte Beteiligung erst mal raus und hofft, dass man damit durchkommt. Das klappt bei einigen solcher Versuche vielleicht sogar – oder zumindest erst einmal. Damit löst man zuweilen sogar spontan Lob bei einigen Verbänden für den Referentenentwurf aus, weil ja ein paar Verbesserungen für ihre Personengruppe drin sind.

Zum Glück ist die Behindertenbewegung in Deutschland aber inzwischen wachsamer, versierter und vernetzter, so dass die Böcke in dem meist verschwobeltem Gesetzesdeutsch dann doch entdeckt und schnell Proteste angezettelt werden. Man lässt dann die Protestierer erst einmal ein paar Runden über das Stöckchen springen, frei nach dem Motto, das stimme so nicht, das wolle man nicht, was da befürchtet wird. Man lädt sie sogar zu Gesprächen ein, wenn der öffentliche Druck wächst. Man lässt sie sogar ein bisschen rödeln und Vorschläge machen, die weitgehend ignoriert werden und haut dann trotzdem einen Gesetzentwurf raus, in dem die Verschlechterungen nach wie vor drin sind. Dieser wird dann sogar von der gesamten Bundesregierung getragen, wohlwissend, dass den Betroffenen mit diesen Regelungen massive Einschränkungen ihrer Selbstbestimmung ins Hause stehen, bzw. wie in diesem Fall, sie aus dem Hause in Sondereinrichtungen treiben würden.

So geschehen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Intensivpflegegesetz und so geschehen 2016 beim Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz der Bundesregierung. Damals hatte die Bundesregierung vor, den leistungsberechtigten Personenkreis massiv einzuschränken. Und genau hier kommt wieder dieses Déjà-vu. Was mussten wir uns damals alles anhören, vor allem von Bundestagsabgeordneten, die sich an die Informationen des zuständigen Bundesministeriums klammerten, dass das alles nicht stimme, dass wir Ängste schüren würden, dass wir keine Ahnung haben – Bla-Bla-Bla. Nur um dann erleben zu müssen, dass sich die Abgeordneten der Regierungskoalition am Ende so toll fanden, dass sie noch eine Reihe von Änderungsanträgen verabschiedet haben, weil der Druck der Straße zu groß wurde und sie plötzlich doch das eine oder andere Detail der komplizierten Regelungen verstanden haben. Ein Herr Schummer, der heute nicht mehr in der CDU/CSU-Fraktion für Behindertenpolitik zuständig ist, ist mir da besonders lebhaft in Erinnerung. Und ihn und viele andere dürfte es heute auch wenig stören, dass wissenschaftliche Untersuchungen ziemlich genau das bestätigt haben, was Betroffene und ihre Verbände befürchtet hatten, dass nämlich mit den ursprünglich vom Fachministerium geplanten Regelungen viele behinderte Menschen keine Leistung bekommen würden, die zu den alten Bedingungen dazu berechtigt wären. Also gut, dass sich hier die Betroffenen und ihre Verbände erst einmal durchgesetzt haben und die Abgeordneten zu Änderungen gedrängt haben. Hier wird allerdings immer noch darum gerungen, wie die Regeln zukünftig genau sein sollen, also vom Tisch ist das Ganze immer noch nicht.

Und damit sind wir bei der gestrigen Bundestagsdebatte zum Intensivpflegegesetz, die so manche Tiefpunkte hatte. Da spricht Dr. Roy Kühne von der CDU/CSU Fraktion von der „Evaluation eines Gesetzes“, bei dem die Betroffenen mitgeholfen hätten und bedankt sich dafür. Er meinte damit übrigens keine wissenschaftliche Evaluation, sondern das Gesetzgebungsverfahren als solches. Dass die Bundesregierung bei dieser von ihm so definierten „Evaluation“ die Betroffenen fast ein Jahr in größte Verunsicherung gejagt und zu massiven Protesten zum Erhalt ihrer Selbstbestimmung genötigt hat, wird hier verschönt und ins Absurde gedreht. Schon fast im historischen Kontext interessant war aber folgender Ausspruch von Dr. Roy Kühne in der Debatte: „Niemand möchte irgendwelche pflegebedürftigen Menschen aus ihrem häuslichen Umfeld rausnehmen, um das mal ganz klar zu sagen.“ Wenn dem wirklich so ist, darf schon gefragt werden, warum dies so in einem Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium formuliert wurde und eines Änderungsantrages des Deutschen Bundestages bedurfte. Interessant ist auch die Aussage im Hinblick auf die nun gesetzlich verankerten Zielvereinbarungen: „Wir reden miteinander. Die Krankenkassen, die Bedürftigen, auch diejenigen, die gepflegt werden, werden gefragt. Und erst diese gemeinsame Kommunikation führt zu einem Ergebnis Niemand nimmt Niemanden irgendwo raus – Punkt.“ Wenn sich die Krankenkassen bei der Beteiligung der Betroffenen an der Partizipationspraxis des Bundesgesundheitsministeriums und der häufigen Praxis der CDU/CSU Fraktion, aber auch der SPD-Fraktion, orientiert, die behinderte Menschen selbst kaum als Sachverständige für Anhörungen benennen, dann schwant hier Böses. Dies sei einfach einmal polemisch bemerkt.

Aber auch bei der Rede von Heike Baehrens von der SPD gab es einige Aufhorcher. Nachdem sie gleich zu Beginn ihrer Rede den Ritterschlag bejubelte, dass der VdK das verabschiedete Gesetz lobt, kommt dann ein Satz, den viele Betroffene mittlerweile sowas von über haben. „Es ist gut, dass viele sich zu Wort gemeldet haben und nachdrücklich ihre Sorgen zum Ausdruck gebracht und ihre Interessen vertreten haben. Das hat zu wesentlichen Veränderungen in diesem Gesetzgebungsverfahren geführt.“ Hätte die auch von der SPD mitgetragene Bundesregierung erst gar nicht einen solchen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, hätten viele Betroffene nicht bei Wind und Wetter und in Corona-Zeiten auf die Straße gehen müssen und eine selbstausbeuterische und an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gehende Interessenvertretung betreiben müssen, um für ihr Recht, weiterhin zu Hause intensivpflegerisch unterstützt zu werden, zu kämpfen. Und dann führte die SPD-Abgeordnete auch noch die Behindertenbewegung im Munde und sagte: „Nicht ohne uns über uns. Diesem Motto der Internationalen Behindertenbewegung tragen wir Rechnung, denn es wird keine einseitigen Entscheidungen der Krankenkassen mehr geben. Sie haben zukünftig mit den Versicherten unter der Beteiligung der Leistungserbringer eine Zielvereinbarung zu schließen, angelehnt an das bewährte Teilhabeverfahren, das wir mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Eingliederungshilfe eingeführt haben.“ Erstens dürfte die SPD-Fraktion den Betroffenen zukünftig wohl genau so wenig zur Seite stehen, wie dies bei Markus Igel der Fall war, der bis vor’s Bundesverfassungsgericht sein Recht auf Assistnez einklagen musste. Und zweitens dürfte die thematische Zuständigkeit so mancher Redner*innen von gestern dann wahrscheinlich genau so gewechselt haben, wie das bei den damaligen Streiter*innen zum Bundesteilhabegesetz der Fall ist. Kaum jemand von vor vier Jahren ist heute noch in einer Position, um den Betroffenen zu helfen, wenn sie Probleme mit der Umsetzung des Gesetzes bekommen. So ist auch der folgende Satz von Heike Baehrens entsprechend zu bewerten: „Wir als SPD-Fraktion freuen uns, dass wir dieses wichtige Gesetz heute beschließen können. Kritisch werden wir weiter beobachten, ob der politische Wille des Gesetzgebers auch von den Krankenkassen umgesetzt werden wird.“

Und dann war da noch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der den äusserst umstrittenen Gesetzentwurf zu verantworten hat. Er schwadronierte darüber, wie es in Gesetzgebungsverfahren nun mal so läuft. Kein Wort dazu, dass er sich bei den Betroffenen für die von ihm verursachte massive Verunsicherung und Bedrohung ihrer Selbstbestimmung entschuldigt. Hier musste ich zwangsläufig an die Politikbelehrungen von Sigmar Gabriel im Mai 2016 beim Jahresempfang der Bundesbehindertenbeauftragten denken, als dieser glaubte, langjähirg erfahrenen behinderten Menschen die Welt der Politik erklären zu müssen und darauf verwies, dass man halt nicht immer bekommen könne, was man sich wünsche. Sein derzeitiges Wirken zeigt, dass man doch einiges bekommen kann, wenn man für die Richtigen arbeitet, auch wenn das politisch vielleicht längst nicht mehr korrekt ist. Und mit dem damaligen und heute immer noch hochaktuellen Kampf für die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von öffentlichen und privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten hat Sigmar Gabriel heute sowieso nichts mehr zu tun.

Den krönenden Abschluss der gestrigen Bundestagsdebatte lieferte Dr. Georg Nüßlein von der CDU/CSU Fraktion, der betonte, dass es zwanghaft sei, wenn man davon redet, dass sie einen Heimzwang einführen wollten.

So viel zu den Tiefpunkten der Debatte und dieses Gesetzgebungsverfahrens. Und wie bei fast jeder Geschichte gibt es auch hier Positives, das nicht außer acht gelassen werden sollte. Zuerst sind da die vielen behinderten Menschen, ihre Angehörigen und all diejenigen, die den Protest unterstützt oder darüber berichtet haben. Unglaublich, was hier vor allem auch mit den wöchentlichen Protesten, der Fachlichkeit, die eingebracht wurde, und mit der Beharrlichkeit, die zur Verteidigung der Selbstbestimmung leider nötig war, geleistet wurde. Und das ohne große Kampagnengelder oder Lobbymittel. Hut ab! Dann sind da die Oppositionspolitiker*innen von der FDP, den LINKEN und den GRÜNEN, die es bei diesem Thema geschafft haben, über die sie sonst oft trennenden Aspekte hinaus einen gemeinsamen Änderungsantrag zum IPReG einzubringen und auch im Bundestag entsprechend zu begleiten. Das hat sicher auch enorm dazu beigetragen, dass der Druck auf die Regierungsfraktionen gewachsen ist. Dann ist da auch der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel, der sowohl im Hintergrund mit seinem Team, als auch in der Öffentlichkeit immer wieder klar gemacht hat, dass die Einschränkung der Selbstbestimmung beatmeter Menschen gar nicht geht. Er hat hier ähnlichen Respekt verdient, wie Verena Bentele zu ihrer Zeit als Bundesbehindertenbeauftragte während der Bundesteilhabegesetzverabschiedung.

Ich will aber auch nicht diejenigen vergessen, die in den Regierungsfraktionen für die Änderungsanträge gekämpft haben. Auch wenn ich dies mit angehaltener Handbremse tue, weil es schließlich die von ihnen getragene Bundesregierung ist, die den Schlamassel überhaupt erst verursacht hat. Sie hatte es verbockt, dass behinderte Menschen wieder einmal um ihre Selbstbestimmung und gegen den tief in der deutschen Geschichte verwurzelten Hang zur Aussonderung in massiv benachteiligende Sonderwelten kämpfen mussten. Nichts desto trotz hängt es am Ende oft an Einzelpersonen, die Veränderungen an Gesetzentwürfen erkämpfen bzw. vorantreiben. Das Gesetz ist zwar längst nicht perfekt geworden und birgt meines Erachtens noch so manche Gefahren, aber das hätte viel schlimmer kommen können. Auch wenn hier zuweilen etwas weniger von in der Politik leider so weit verbreiteten Selbstgerechtigkeit hilfreich wäre, waren diese Personen wichtig, dass es nicht so schlimm gekommen ist, wie es anfangs aussah und dem Bundesgesundheitsminister wohl lieb gewesen wäre. Für sie ist zu hoffen, dass sie der Bundesregierung einmal klar und deutlich vermitteln können, dass sie es leid sind, dass ihr Image als Abgeordnete ständig durch schlechte und rückwärtsgewandte Gesetzentwürfe der Bundesregierung nachhaltig geschädigt wird. Denn von solchen mühseligen und auf Aussonderung ausgerichteten Gesetzgebungsverfahren bleibt meist ein schlechtes Image für die Regierenden übrig.

Was nun von dieser fast einjährigen Auseinandersetzung bleibt, ist ein Gesetz mit dem nun die Betroffenen leben müssen und hoffentlich auch wie versprochen in ihrer eigenen Wohnung leben können, wenn sie dies wollen. Ähnlich wie beim Bundesteilhabegesetz wird es hier wohl auch Höhen und Tiefen geben, die dann leider in die Einzelfallbetrachtung abdriften. Deshalb ist es gut, sich heute zu merken, wer welche Regelungen beschlossen bzw. verbockt hat, wenn es morgen oder übermorgen zu Problemen kommen sollte, durch die die Selbstbestimmung behinderter Menschen eingeschränkt wird. Mögen die Änderungsanträge der Regierungskoalition das halten, was sie großmundig verkünden. Die Praxis wird es zeigen.

Lesermeinungen

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Franz Schmahl
04.07.2020 19:35

Mein Descha-vü: Ängste und Sorgen Betroffener wurden von den Regierenden wieder als „Fundamentalkritik“ abgetan. Politikerinnen der Opposition mussten sich vorwerfen lassen, die Behinderten „aufgehetzt“ zu haben. Frau Schmidt von der Lebenshilfe, noch Gesundheitspolitikerin der SPD im Bundestag, konnte wieder lächeln, weil sie wieder alles mit durchgekämpft hat …

Perry Walczok
03.07.2020 18:04

Dass der VDK unter Verena Bentele das Gesetz mit seinen angeblichen Veränderungen noch begrüßt hat, gleicht einer Watschen gegen die Betroffenen ist an Hohn und Spott kaum zu übertreffen.