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Gesetzentwurf mit neuen Regeln für die Intensivpflege

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Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vorsieht, Die Intensivpflege soll demnach mit neuen Regelungen eine bessere Versorgung ermöglichen und für Fehlanreize weniger anfällig sein. Diese Pflege darf dann nur von besonders qualifizierten Ärzten verordnet werden.

Die außerklinische Intensivpflege kann nach diesem Gesetzentwurf in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden.

Damit eine Unterbringung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, sollen Intensivpatienten in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden.

Wenn bei Beatmungspatienten eine Entwöhnung von der Beatmung möglich erscheint, soll dies vor der Entlassung aus dem Krankenhaus versucht werden. Dazu werden Anreize gegeben und eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Ohne einen Entwöhnungsversuch drohen Vergütungsabschläge.

Der Gesetzentwurf sieht auch neue Regelungen für die medizinische Rehabilitation vor. So soll der Zugang dazu erleichtert werden.

Außerdem wird das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt. So soll der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Einrichtung zur Reha wählen, halbiert werden. Die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen wird gestrichen.

Um Pflegekräfte in Reha-Einrichtungen besser bezahlen zu können, wird die Grundlohnsummenbindung für Vergütungsverhandlungen aufgehoben.

Der Text dieses Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist HIER nachzulesen.

Lesermeinungen

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Jens Matk
24.05.2020 09:42

Ihr habt aber auch gelesen, das Intensivpatienten zukünftig aller 12 Monate zittern müssen bis sie erfahren was der MD(K) unter „dauerhaft und tatsächlich“ versteht? Denn nur dann KANN (nicht MUSS)der Kassenmitarbeiter die Pflege zu Hause bewilligen.