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Werkstattkonferenz: Entgeltsystem und Inklusion

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Foto: CDU/CSU Bundestagsfraktion

Berlin (kobinet) Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltet am 2. März eine Konferenz mit dem Titel "Werkstatt 2020 – Die Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen". Themenschwerpunkte sind die Zukunft des Entgeltsystems in den Werkstätten für behinderte Menschen sowie die verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Im Vorfeld der Konferenz erklärte der Behindertenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers: „Die Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen besteht natürlich nicht nur aus Werkstätten für behinderte Menschen. Aber sie wäre auch nicht denkbar ohne sie. Denn es wird immer Menschen mit Behinderungen geben, die es nicht auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen und daher auf die Werkstätten als Arbeitgeber angewiesen sind. Umso wichtiger ist es, dass wir die Werkstätten für die Zukunft gut aufstellen und ihre Beschäftigten zielgerichtet fördern.“ Um die Motivation der Werkstattbeschäftigten zu fördern, setze sich die Unionsfraktion dafür ein, dass zukünftig – in Anlehnung an das Ausbildungsgeld – nicht mehr das Werkstattentgelt, sondern das Arbeitsförderungsgeld erhöht wird. Auf diese Weise hätten die Werkstattbeschäftigten mehr Geld in der Tasche, denn das Arbeitsförderungsgeld wird nicht auf andere soziale Leistungen angerechnet. Anders sei dies beim Werkstattentgelt, so dass die Werkstattbeschäftigten von dessen Erhöhung im Ergebnis nichts hätten.

„Außerdem müssen wir die Brücken in den ersten Arbeitsmarkt weiter ausbauen. Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen hat sich in den letzten Jahren zwar verbessert. Doch immer noch gut 40.000 Unternehmen, die eigentlich dazu verpflichtet wären, beschäftigen gar keine schwerbehinderten Menschen. Das muss sich ändern“, so Wilfried Oellers. Mit dem Budget für Arbeit und dem Budget für Ausbildung wären wichtige Instrumente geschaffen worden, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessern können. Doch diese Instrumente müssten auch genutzt werden. „Dafür brauchen wir nicht nur eine engagierte Vermittlungsarbeit der Bundesagentur für Arbeit. Vor allem brauchen wir Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes, die Beschäftigte mit Behinderungen nicht als Belastung, sondern als Chance sehen“, so Wilfried Oellers.

Die Veranstaltung soll aufgezeichnet werden und soll im Anschluss auf Youtube unter www.youtube.com/user/cducsu abrufbar sein.

Da bei solchen Veranstaltungen und Diskussionen die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gerne vergessen werden, weist das NETZWERK ARTIKEL 3 im Vorfeld der Konferenz auf die abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands vom 13. Mai 2015 des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hin. Der Ausschuss hat sich dabei nämlich auch zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und zur Schaffung von Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geäußert. Unter anderem empfiehlt der Ausschuss „die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt“.

Im Einzelnen heißt es in den abschließenden Bemerkungen dazu wie folgt:

„Arbeit und Beschäftigung (Art. 27)

49. Der Ausschuss ist besorgt über

(a) Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates;

(b) finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern;

(c) den Umstand, dass segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern.

50. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen, durch

(a) die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an zugänglichen Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen;

(b) die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt;

(c) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind;

(d) die Sammlung von Daten über die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“

Link zum gesamten Dokument der Abschließenden Bemerkungen zur ersten Staatenprüfung Deutschlands