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Menschenrechte unter Kostenvorbehalt

Foto zeigt Corinna Rüffer
Corinna Rüffer
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Den vorliegenden Entwurf eines Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPREG) kritisierte heute die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. "Nur weil das umstrittene Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) jetzt Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPREG) heißt, hat sich am zentralen Streitpunkt nichts geändert: Beatmeten Menschen soll das Recht auf eine selbstbestimmte Wahl des eigenen Wohnorts weiterhin verwehrt werden", so Corinna Rüffer.

Nach wie vor finde der Bundesgesundheitsminister, wenn es zu teuer werde, „dann geht es ins Pflegeheim“. Der Wunsch nach dem Leben in der eigenen Wohnung solle nur noch berücksichtigt werden, wenn die Krankenkasse zur Ansicht gelangt, auf diese Weise werden Selbstbestimmung und Teilhabe möglich.

„Die Krankenkassen und ihr Medizinischer Dienst werden aber nie ausschließlich im Sinne der Betroffenen entscheiden, sondern Kostenerwägungen werden natürlich eine Rolle spielen. Das schürt begründete Ängste und Unsicherheiten bei den Betroffenen. Und bei Entscheidungen gegen den Willen der beatmeten Patientinnen und Patienten, stehen ihnen und ihren Angehörigen kraftzehrende Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse ins Haus“, befürchtet die Abgeordnete.

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Dirk Hentschel
09.12.2019 20:51

Liebe Frau Rüffer, dieser Mehrkostenvorbehalt hat doch nach wie vor in der Behindertenhilfe Bestand – es ist doch allseits bekannt?! Wenn, wie im Fall unserer Tochter, es sich um Menschen mit geistigen Einschränkungen handelt interessiert dies jedoch scheinbar niemanden….. Wenn gewollt hätte dies schon lange abgeschafft werden müssen – jedoch immer nur Gerede! Wenn es an einer Stelle akzeptiert wird muss man sich nicht wundern….. MfG Dirk Hentschel