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Vorschlag zum Angehörigenentlastungsgesetz greift zu kurz

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Foto: Bündnis 90 Die Grünen Bundestagsfraktion

BERLIN (kobinet) Der Kabinettsbeschluss eines Vorschlages für ein Angehörigenentlastungsgesetz greift nach Einschätzung von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zu kurz. Diese Partei geht dabei davon aus, dass die Zahl der Menschen, die hiermit tatsächlich entlastet werden, vergleichsweise klein ist.

Zu dem Vorschlag für ein Angehörigenentlastungsgesetz erklärt Kordula Schulz-Asche, die Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik dieser Partei: „Jede Entlastung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen ist zu begrüßen, doch was die Bundesregierung mit dem Angehörigenentlastungsgesetz vorlegt, greift zu kurz. Es zeigt sich, dass die Zahl der Menschen, die hiermit tatsächlich entlastet werden, vergleichsweise klein ist“.

Notwendig sind hingegen Reformen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Mit dem Antrag von Bündis 90 / DIE GRÜNEN zur doppelten Pflegegarantie bringen diese Partei, so Schulz-Asche, einen konkreten Vorschlag in den Bundestag ein, wie die Pflege-Eigenanteile sofort wirksam gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden können, um zugleich die Finanzierung aller notwendigen Pflegeleistungen zu sichern.

Bümdnis 90 / DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung damit auf, einen breiten Beteiligungsprozess anzustoßen, um solche Reformen zu ermöglichen, die auch bei allen ankommen.