A. Heinker schrieb am 01.10.2008, 22:29
Gegendarstellung:
www.bmas.de/coremedia/generator/28552/property=pdf/2008__10__01__gesetzentwurf__rechte__behinderter__menschen.pdf
siehe Seite 50:
Sofern also zusätzliche Umstände vorliegen, die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen, kann diese auch dann zulässig sein, wenn die die Freiheitsentziehung begründenden Umstände mit einer Behinderung zusammenhängen.
Das ist unwahr und Betrug an der Konvention, denn in Art 14 1b steht hingegen:
"Das Vorliegen einer Behinderung rechtfertigt in KEINEM Fall eine Freiheitsentziehung."
Zugunsten der Behauptung im Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es also keinerlei Interpretationsspielraum.
A. Heinker
Max Mütze schrieb am 01.10.2008, 19:25
... wenn die Bundeskanzlerin und ihr Kabinett das Ratifikationsgesetz für die UN-Behindertenrechtskonvention endlich auf den parlamentarischen Weg durch Bundestag und Bundesrat bringen. Angela Merkel stand schließlich im Wort nach ihrer Begegnung mit dem Deutschen Behindertenrat. Der scheidende VdK-Chef Hirrlinger hat das noch einmal angemahnt, bevor er in den wohl verdienten Ruhestand tritt.
Max Bleif schrieb am 01.10.2008, 16:20
Ich finde es geradezu tragisch, wenn auch nicht sonderlich überraschend, dass diese Bundesregierung immer erst getreten werden muß, bevor sie sich mal bewegt.
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