Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Marsch aus den Institutionen
Werbebanner zu Bundesinitiative daheim statt heim
Werbebanner zu Beratungstelefon Persönliches Budget
Werbebanner zu Hier könnte Ihre Werbung sein
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion

Leserbriefe.

Zu "Beifall für Kabinettsbeschluss", 01.10.2008 - 13:59 (zum Artikel).

A. Heinker schrieb am 01.10.2008, 22:29

Anstaltsverwahrung in Konvention notiert

Gegendarstellung:
www.bmas.de/coremedia/generator/28552/property=pdf/2008__10__01__gesetzentwurf__rechte__behinderter__menschen.pdf
siehe Seite 50:

Sofern also zusätzliche Umstände vorliegen, die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen, kann diese auch dann zulässig sein, wenn die die Freiheitsentziehung begründenden Umstände mit einer Behinderung zusammenhängen.

Das ist unwahr und Betrug an der Konvention, denn in Art 14 1b steht hingegen:
"Das Vorliegen einer Behinderung rechtfertigt in KEINEM Fall eine Freiheitsentziehung."

Zugunsten der Behauptung im Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es also keinerlei Interpretationsspielraum.

A. Heinker

Max Mütze schrieb am 01.10.2008, 19:25

Nicht gerade tragisch ...

... wenn die Bundeskanzlerin und ihr Kabinett das Ratifikationsgesetz für die UN-Behindertenrechtskonvention endlich auf den parlamentarischen Weg durch Bundestag und Bundesrat bringen. Angela Merkel stand schließlich im Wort nach ihrer Begegnung mit dem Deutschen Behindertenrat. Der scheidende VdK-Chef Hirrlinger hat das noch einmal angemahnt, bevor er in den wohl verdienten Ruhestand tritt.

Max Bleif schrieb am 01.10.2008, 16:20

Welch Überraschung

Ich finde es geradezu tragisch, wenn auch nicht sonderlich überraschend, dass diese Bundesregierung immer erst getreten werden muß, bevor sie sich mal bewegt.

Leserbrief zum Thema schreiben
zum Artikel

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2008 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.