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Leserbriefe.

Zu "Taubblindheit als Schwerstbehinderung anerkennen", 07.09.2008 - 18:08 (zum Artikel).

Thomas Rupp schrieb am 16.09.2008, 17:29

Hilfsmittel für taubblinde Menschen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Zivildienstleistender hatte ich auch mit taubblinden Menschen zu tun.

Weil einige der taubblinden Menschen Schwierigkeiten haben mit einer Braillezeile umzugehen, habe ich für diesen Personenkreis ein Hilfsmittel entwickelt, den sogenannten Lormer.

Es handelt sich dabei um ein computergesteuertes Gerät, das Zeichen in die Handinnenfläche des Nutzers überträgt und ihm damit ermöglicht, mit anderen zu kommunizieren und ohne fremde Hilfe jeden maschinenlesbaren Text aufzunehmen. Die dafür notwendige Software und der Prototyp des Lormers wurde im April 2008 fertig gestellt.

Der Name Lormer leitet sich von Hieronymus Lorm ab, der im 19. Jahrhundert ein Tastalphabet entwickelte. Dabei sind bestimmten Berührungspunkten und –linien in der Handinnenfläche jeweils Buchstaben und Buchstabenkombinationen zugeordnet, die zu Wörtern und Sätzen zusammengefügt werden. Das so genannte Lormen ist für viele taubblinde Menschen bis heute die wichtigste Kommunikationsform.

Der Lormer ist vor allem für die Taubblinden von Bedeutung, die keine Braillezeile benutzen können bzw. die Blindenschrift nicht beherrschen, die aber lormen können. Diese sind jedoch immer auf einen Übersetzer angewiesen, der beispielsweise Zeitungstexte oder Briefe in ihre Hand lormt.

Diese Aufgabe wird vom Lormer übernommen. Worddokumente, E-Mails, Webseiten usw. werden von der Software in Bewegungen umgerechnet, die die Hardware dann ausführt. Der Lormer kann für jeden Nutzer individuell beliebige Bewegungen speichern und bestimmten Zeichen – beispielsweise auch anderer Tastalphabete - oder Blockbuchstaben zuordnen und anwenden. Während die Hand dabei auf einer gepolsterten Form ruht, bewegt eine darüber liegende Mechanik einen abgerundeten Stift, der Buchstaben in die Handinnenfläche zeichnet. Die wichtigsten Funktionen des Lormers lassen sich von taubblinden Menschen mit wenigen Knöpfen sehr einfach über einen Joystick bedienen.

Da das Gerät über eine Sprachausgabe und eine Spracherkennung verfügt, können in ein Mikrofon gesprochene Texte direkt in Bewegungen übersetzt werden. Das bedeutet, dass so auch Menschen, die des Lormens nicht mächtig sind, die Möglichkeit gegeben wird, sich taubblinden Menschen mitzuteilen.

Der Taubblinde kann aber auf die gesprochenen bzw. gelormten Texte auch reagieren und so in einen direkten Dialog treten. Über die Tastatur gibt er seine Antwort ein. Synchron zum Tastendruck wird der entsprechende Buchstabe zur Kontrolle in seine Hand gelormt. Auf diese Weise erkennt der taubblinde Benutzer die Anordnung der Tasten auf der Tastatur und kann so das selbständige Verfassen von Texten erlernen.

Der Lormer bietet vielen Taubblinden einen selbstständigen und vor allem selbstbestimmten Zugang zu Informationen sowie erweiterte Kommunikations- und Lernmöglichkeiten.

Weitere Informationen zu dem Gerät findet man auf der Internetseite: www.lormer.de

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Rupp

Rudi Richter schrieb am 08.09.2008, 21:45

Genau diese Frage stelle ich mir auch

Genau diese Frage stelle ich mir auch. Wenn für blinde Menschen eine Reihe von Hilfen und ein Merkzeichen im Ausweis steht, das schon eine Reihe von Nachteilsausgleichen hergibt, dann auch für Gehörlosen Hilfen vorhanden sind, was soll das dann noch bringen. Zudem macht es auch kaum Sinn, für jede Behindertengruppe ein Merkzeichen im Ausweis zu haben.

Der gutgemeinte Ansatz, auf die Situation von blinden und sehbehinderten Menschen, die auch hörbehindert bzw. gehörlos sind, aufmerksam zu machen, geht hier ins Leere und müsste eine bessere Forderung finden.

Rudi Richter

Sven Drebes schrieb am 08.09.2008, 18:50

Frage

Wenn es nur um das Merkzeichen im Ausweis geht, stelle ich mir die Frage: Reich dazu nicht die Kombination aus "Bl" und "Gl"? Und, warum dann nicht auch Merkzeichen für "Sprechbehinderung", "Lernschwierigkeiten / 'geistige Behinderung'" etc.?

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