Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Hier könnte Ihre Werbung sein
Werbebanner zu Marsch aus den Institutionen
Werbebanner zu Bundesinitiative daheim statt heim
Werbebanner zu Beratungstelefon Persönliches Budget
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
06.10.2008 - 17:46

Sozialverbände kritisieren Koalitionsbeschluss.

Berlin (kobinet) Als faulen Kompromiss zu Lasten der Rentner hat heute die Volkssolidarität die Entscheidung der großen Koalition kritisiert, die Krankenkassenbeiträgen ab 2009 auf 15,5 Prozent zu erhöhen. Die politische Entscheidung, so kritisierte seinerseits der Sozialverband Deutschland, führe zu einer Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung von rund drei Milliarden im nächsten Jahr.

"Nicht nur die erhöhten Krankenkassenbeiträge sind Ausdruck einer verfehlten Politik, sondern auch die einseitigen Ausgleichsmaßnahmen durch den sinkenden Beitrag für die Arbeitslosenversicherung", erklärte der Präsident der Volkssolidarität, Prof. Dr. Gunnar Winkler. "Damit werden die gesetzlich Versicherten gegeneinander ausgespielt, in dem die abhängig Beschäftigten entlastet und die Rentner die steigenden Beiträge allein tragen müssen. Real bedeutet das eine Rentenkürzung. Es kann nicht so weitergehen, dass die Rentner immer nur zur Kasse gebeten werden." Ein weiteres Mal werde auch die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zementiert, da die steigenden Beiträge nur die gesetzlich Versicherten treffen.

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärte: "Der politische Krankenkassenbeitrag von
15,5 Prozent wird voraussichtlich schon 2009 dazu führen, dass Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben müssen. Der SoVD kritisiert scharf, dass die Bundesregierung erneut die gesetzlich Krankenversicherten zur Kasse bittet."

Nach einer konservativen Schätzung des SoVD wäre ein Beitragssatz von 15,70 bis 15,75 notwendig, um alle Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2009 abzudecken. "Die Bundesregierung hat sich mit dem viel zu niedrigen Beitrag einseitig an den Interessen der Arbeitgeber ausgerichtet. Die Unternehmen sollen nicht zu stark belastet werden, aber den Versicherten werden zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet", so Bauer.

Die Bundesregierung hätte es sehr wohl in der Hand gehabt, durch mehr Steuergelder für versicherungsfremde Leistungen den einheitlichen Krankenversicherungsbeitrag entsprechend niedriger zu gestalten. Stattdessen habe sich die große Koalition für eine weitere Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge entschieden, die vor allem Gutverdienende begünstige.

Von den niedrigeren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung profitieren außerdem auch privat Krankenversicherte, die von den steigenden Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge gar nicht betroffen sind. Die Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist eine weitere Umverteilung von unten nach oben, die der SoVD als den völlig falschen Weg kritisiert. sch

 

Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Reiner Jung schrieb am 07.10.2008, 13:43

Erhöhter Beitragssatz unrichtig

Daß die Bundesregierung den Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen auf 15,5% anheben will, das kann nicht nachvollzogen werden und überschreitet das akzeptierte Maß für den Bundesbürger.
Wenn der Beitrag für Gesetzlich Krankenversicherte ab 2009 tatsächlich auf 15,5% steigen soll, , dann muß er auch für alle einheitlich sein. Demnach müßte dann ein Topmanager wie z.B: Josef Ackermann der ein Jahressolär von umgerechnet ca. 12 Millionen Euro hat auch diese 15,5% bezahlen was bedeutet daß er somit 1,86 Millionen Euro an die Krankenversicherung abführen muß.
Eine richtige Reform der Krankenkassen ist vor allem dann möglich wenn aus den vielen Krankenkassen nur eine private und eine gesetzliche Krankenkasse entsteht. Und es ist auch nicht in Ordnung daß Vorsitzende von Krankenkassen dermaßen viel Geld pro Monat verdienen. Wenn z.B. ein Vorsteher einer Behörde mit A 16 besoldet wird, so ist es ausreichend wenn auch ein Vorsteher einer großen Krankenkasse mit A 17 oder höchstens A 18 besoldet wird. Darüber sollten unsere Regierungstreuen mal nachdenken.

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2008 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.