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02.10.2008 - 22:20

Wiener Antidiskriminierungsgesetz soll auch behinderte Menschen umfassen.

Wien (kobinet) Bisher war das Wiener Antidiskriminierungsgesetz eines jener ganz wenigen Landesgesetze, die die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung nicht umfasste. Nun wurde in der Landtagssitzung vom 2. Oktober 2008 ein "Beschluss(Resolutions-)antrag der Abgeordneten Karin Prainiess-Kastner, Ing. Mag. Bernhard Dworak, Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP), Prof. Erika Stubenvoll, Gabriele Mörk, Kurt Wagner (SPÖ) sowie Claudia Smolik (GRÜNE) ... betreffend Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz" einstimmig beschlossen.

Im Antrag heißt es: "Der Tatbestand der Diskriminierung von natürlichen Personen aufgrund einer Behinderung wird in das Wiener Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen. Das Gesetz möge entsprechend novelliert werden."

Ein disbezüglicher Novelierungstext ist Teil des Antrages und es wird abschließend festgehalten: "In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an die zuständige amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal beantragt." lad
 

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