
Berlin (kobinet) Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer werden künftig mehr Rechte erhalten, vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat gestern den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Fahrgastrechte vorgestellt.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll es gesetzliche Ansprüche auf Entschädigungen bei Zugausfällen und -verspätungen geben. Menschen mit Behinderungen sollen es leichter haben, mit der Bahn zu fahren, und die Rechte der Fahrgäste bei Personenschäden werden verbessert. Bahnfahren als besonders umweltfreundliche Form der Mobilität werde damit noch attraktiver werden, heißt es in einer Presseinformation des Bundesjustizministeriums.
Wenn ein Zug Verspätung hat, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast beispielsweise künftig eine Entschädigung zahlen. Diese wird wie folgt berechnet: Bei einer Verspätung ab 60 Minuten müssen 25 % des Fahrpreises erstattet werden, bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des Fahrpreises. Der Betrag muss, wenn der Fahrgast es wünscht, in bar gezahlt werden. Außerdem muss das Eisenbahnunternehmen bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten, wenn deshalb eine Übernachtung erforderlich wird. moh
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