
Berlin (kobinet) Die Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen rückt nach Ansicht des Deutschen Behindertenrates (DBR) in greifbare Nähe. Endlich sei der Durchbruch gelungen, wurde der heutige Kabinettsbeschluss kommentiert. "Dies ist auch ein Erfolg der Behindertenverbände", erklärte DBR-Vorsitzender Walter Hirrlinger.
Verschiedene Male war die UN-Konvention nach der Intervention von Wirtschaftskreisen und Ministerien von der Tagesordnung des Kabinetts abgesetzt worden. Doch "Behindertenpolitik verträgt keinen Stillstand", so Hirrlinger. "Immerhin zeigt die UN-Konvention auf, wie viel hier noch zu tun ist. An dieser Aufgabe muss sich die Politik von Frau Bundeskanzlerin Merkel messen lassen!"
Jetzt komme es darauf an, dass die UN-Konvention im Bundestag ohne Vorbehalte und Einschränkungen verabschiedet wird. "Es würde nicht dem internationalen Stellenwert der Menschenrechte entsprechen, wenn Deutschland diese Rechte für behinderte Menschen aushebelt", sagte Hirrlinger.
Die UN-Konvention beruht auf grundlegenden Prinzipien wie der Würde des Menschen, individueller Autonomie, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Als erster rechtlich bindender multilateraler Vertrag zur Behindertenpolitik ist die UN-Konvention damit ein Meilenstein im Kampf um Chancengleichheit. sch
Klaus Mück schrieb am 12.10.2008, 13:16
Ich sehe mich durchaus als Verfechter einer sozialen Marktwirtschaft. Ebenso gilt der Grundsatz "Konkurrenz belebt das Geschäft". Im Bereich der gesundheitlichen Versorgung haben wir aber Planwirtschaft und da wo es genehm erscheint wird vermeintlich Konkurrenz geschaffen, oder eben auch nicht. Unternehmertum im eigentlichen Sinne, ist dabei nur schwer möglich. Ich sehe mich aber auch als Beitragszahler einer gesetzlichen Krankenkasse und damit eben als Kunde, der ein gewisses Wahlrecht im Wahl der bedarfsgerechten Mittel (ich bilde mir ein, dass ich die Kompetenz besitze, welche Hilfsmittel für mich geeignet sind und welche nicht) braucht, um mit seiner Behinderung ein Leben zu führen, das trotz geeigneter Hilfsmittel immer noch mit vielen Hürden konfrontiert bleibt. Weitere Hürden werden nur die Leistungsfähigkeit behinderter Menschen herabsetzen, die Beeinträchtigung der Menschenwürde gar nicht berücksichtigt. Kann durch die falsche Wahl eines Hilfsmittels ein behinderter Mensch seinen Beruf nur beeinträchtigt oder gar nicht mehr ausüben, na, dann haben wir mal wieder ganze Arbeit geleistet. So weit wird es schon nicht kommen? Da bin ich anderer Meinung, das Herabsetzen der Einkommensgrenze von auf Assistenz angewiesener behinderter Menschen führte auch nur dazu, dass behinderte Menschen ihre Arbeitszeit reduziert haben und somit auch die Einkommensteuer aus diesem Bereich geringer wurde. Wurde das bislang wieder korrigiert? Natürlich nicht!
Dr. Klaus Mück
Sven Oppel schrieb am 02.10.2008, 05:15
Für mich gehört zur Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, und der Gleichberechtigung, auch die freie Wahl von Hilfsmitteln. Ich betreibe selber ein Portal, wo ich mich für die freie Wahl der Hilfsmittel einsetze. Ich erlebe im Alltag immer wieder diesbezüglich Dramen. Jetzt bin ich selber davon betroffen, da meine Mutter Schwerstpfegefall vor drei Wochen geworden ist. Sie ist sehr stark Inkontinenz und hatte über die Familie qualitativ hochwertige Ware erhalten. Jetzt hat die Krankenkasse uns gestoppt, dass nur der Ausschreibungsgewinner versorgen darf. Zum einen ist das nicht die Qualität, zum anderen warten wir seit Wochen darauf das geliefert wird, meine Mutter aber täglich mehrmals das Bett komplett nass hat. Wo ist da der Respekt vor dem Menschen ?
www.hilfsmittelmanager.eu
www.buendnis-meine-wahl.de
Sven Oppel